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22. Juli 2016
ERV bringt Schutz für Kreuzfahrt-Urlauber

ERV bringt Schutz für Kreuzfahrt-Urlauber

Mit dem „Kreuzfahrt-Schutz“ der Europäischen Reiseversicherung (ERV) erhalten Urlauber Seekrankheits-Absicherung, Anreise- und Gepäck-Verspätungsschutz, Urlaubstage-Absicherung und Landausflug-Schutz. Der neue Baustein kann zu Einmalversicherungen und einigen Jahresversicherungen hinzu gebucht werden.

Der Baustein „Kreuzfahrt-Schutz“ der Europäischen Reiseversicherung (ERV) ist ab sofort mit einigen bestehenden Versicherungspaketen kombinierbar und enthält neben einer Seekrankheits-Absicherung, einem Anreise- und Gepäck-Verspätungsschutz auch eine Urlaubstage-Absicherung sowie einen Landausflug-Schutz.

Wird der Passagier während der Schiffsreise bei einer Windstärke bis sechs Beaufort seekrank, erhält er 50 Euro pro 24 Stunden, die er durchgängig auf der Krankenstation oder in seiner Kabine verbringen muss. Pro Person und Reise erstattet die ERV maximal 250 Euro. Erkrankt der Reisende während der Kreuzfahrt oder erleidet einen Unfall, erhält er 50 Euro pro 24 Stunden, in denen er durchweg in seiner Kabine verbleiben muss. Auch hier werden maximal 250 Euro pro Person und Reise erstattet. Erkrankt der Urlauber oder einer seiner Reisebegleiter während der Reise oder erleidet einen Unfall und kann dadurch nicht an Landausflügen teilnehmen, begleicht die ERV die vereinbarten Stornogebühren für gebuchte Landausflüge. Erstattet werden maximal 500 Euro pro Person oder 1.000 Euro pro Familie und Reise.

Im Fall, dass der Passagier bei der Anreise zum Starthafen das Kreuzfahrtschiff versäumt, erstattet die ERV die Nachreise zum nächstmöglichen Einschiffungshafen und Unterkunftskosten bis 1.500 Euro (zusammen mit den Leistungen aus der Reiseabbruch-Versicherung). Voraussetzung dafür ist, dass sich bei der Hinfahrt zum ersten Hafen ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden verspätet. Sollte das Reisegepäck verzögert befördert werden und kann deshalb nicht mit an Bord genommen werden, übernimmt die ERV die Auslagen für notwendige Ersatzkäufe bis zu 250 Euro pro Person. ERV-Kunden, die den RundumSorglos-Schutz abgeschlossen haben, erhalten zusätzlich bis zu 250 Euro aus der Gepäckversicherung. 

Der ERV Kreuzfahrt-Schutz kann sowohl zu Einmalversicherungen wie etwa dem RundumSorglos-Schutz und der Reiserücktritts-Versicherung (inklusive Reiseabbruch-Versicherung), als auch zu einigen Jahresversicherungen hinzu gebucht werden. Die Prämie des Kreuzfahrt-Schutzes beträgt für die Einzelperson 20 Euro, für Familien 40 Euro. (ad)