AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
22. Dezember 2016
Evaluation des Altersgeldgesetzes

Evaluation des Altersgeldgesetzes

Die Evaluation des Altersgeldgesetzes ist Gegenstand eines als Unterrichtung vorliegenden Berichts der Bundesregierung. Mit dem Altersgeldgesetz sei ein weiteres, eigenständiges Alterssicherungssystem geschaffen worden, das zu mehr Mobilität und Flexibilität führen solle.

Das Altersgeldgesetz ist seit September 2013 in Kraft und gewährt freiwillig vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidenden Beamten, Richtern und Soldaten einen „Anspruch auf die Gewährung von Altersgeld gegen den vormaligen Dienstherrn“. Die Evaluation des Altersgeldgesetzes ist Gegenstand eines als Unterrichtung vorliegenden Berichts der Bundesregierung. Mit dem Altersgeldgesetz sei ein weiteres, eigenständiges Alterssicherungssystem geschaffen worden, das durch den Abbau von wirtschaftlichen Nachteilen beim freiwilligen Ausscheiden aus dem Bundesdienst zu mehr Mobilität und Flexibilität führen solle. Die Ergebnisse der Evaluation zeigten, dass das Altersgeldgesetz im Evaluationszeitraum nicht zu einer signifikanten Steigerung der Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst geführt hat.

Dennoch werde das Altersgeldgesetz sowohl hinsichtlich seiner grundsätzlichen Wirkungen als auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltungen von Dienststellen, Bediensteten und Spitzenverbänden insgesamt positiv bewertet, heißt es in dem Bericht weiter. Darüber hinaus sei positiv zu bewerten, dass der von Kritikern befürchtete Exodus und der Verlust von gut ausgebildeten Fachkräften ausgeblieben ist.

Kritik: Erosion des Beamtenverhältnisses

Kritisiert wird den Angaben zufolge „in den Dienststellen teilweise, dass das Altersgeld die Erosion des traditionellen, auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnisses bedeute, womit tendenziell sogar eine Gefahr für die Attraktivität des Beamtendienstes bestehe“. Auf der anderen Seite werde das Altersgeld als Baustein eines modernen und zeitgemäßen Beamtendienstes bewertet.

Kritisch ist laut Vorlage der relativ kurze Berichtszeitraum ab Inkrafttreten des Altersgeldgesetzes bis zum Ablauf der Berichtspflicht an den Bundestag zum 31.12.2016 zu bewerten. Allerdings bestünden anhand der bisherigen Entwicklungen keine Anzeichen, dass die Anzahl der freiwilligen Entlassungen und der Altersgeldfälle zukünftig ansteigen wird. (tos)