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26. August 2015
Finalisten des Jungmakler Awards 2015 stehen fest

Finalisten des Jungmakler Awards 2015 stehen fest

Der Jungmakler Award fordert und fördert Nachwuchskräfte aus der Versicherungsbranche. Nun stehen die Teilnehmer fest, die es diesmal als Finalisten ins BundesCasting geschafft haben und dort um den Titel „Jungmakler des Jahres 2015“ kämpfen.

Die Finalisten des Jungmakler Awards 2015 für das BundesCasting am 24.09.2015 in Hannover stehen fest. 15 Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben dort Gelegenheit ihr Unternehmenskonzept vor einer 11-köpfigen Jury zu präsentieren und sich den Fachfragen zu stellen. Die Preisträger werden am 29.10.2015 im Rahmen der Fachmesse DKM in Dortmund (Speaker’s Corner, 15.00 Uhr) gekürt. Die Teilnehmer des BundesCastings sind:

  • Benjamin Adamietz, FINANZKANZLEI ADAMIETZ
  • Christian Albert, kAssekura
  • Dirk Becht, DIVM® Deutsche Immobilien Versicherungsmakler GmbH
  • Daniel Bitz, S5 – Die Finanzpartner GmbH
  • Dominik Erlacher, seguro GmbH
  • Matthias Fischer, Wolfgang Fischer Versicherungsmakler GmbH
  • Michael Gentner, GENTNER Versicherung. Vorsorge. Vermögen.
  • Fabrice Gerdes, grün versichert GmbH
  • Simon Kohler, Kohler & Co. Versicherungsmakler GmbH
  • Christian Lühn, DFP Deutsche Finanz Partner
  • Olga Mursajew, b2b protect GmbH
  • Nazli Olgar, Confidens Consulting & Management
  • Phillip Poltrock, FINCURA – Gesunde Finanzen.
  • Benjamin Riemer, 4 U Assekuranzmakler
  • Bastian Semmler, Maklerkanzlei Semmler & Steffens GmbH
Über den Jungmakler Award

Der Jungmakler Award hat zum Ziel, Nachwuchskräfte der Versicherungsbranche zu fördern und zu fordern. Alle Teilnehmer des Wettbewerbs werden daher in der Wettbewerbsphase durch ein vielfältiges Rahmenprogramm unterstützt und vom Institut für Versicherungsvertrieb (IVV) begleitet. Weitere Informationen zum Award unter www.jungmakler.de.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer/innen, die maximal 39 Jahre alt sind (nach dem 01.01.1976 geboren), mindestens eine Erlaubnis nach § 34d und/oder 34f GewO innehaben und in den letzten fünf Jahren erstmals in der Berufslaufbahn

  • ein Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen gegründet haben oder
  • ein selbstständiges Handelsvertreterunternehmen in ein Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen umgewandelt und dieses nach der Umwandlung neu ausgerichtet haben oder
  • ein bestehendes Versicherungs-/Finanzmaklerunternehmen erworben (mehr als 10% des Kapitals und/oder der Stimmrechte) und dieses nach der Übernahme neu ausgerichtet haben.