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4. Oktober 2017
Finanztest: Beratungsleistung von Versicherungsmakler-Apps oft nicht bedarfsgerecht

Finanztest: Beratungsleistung von Versicherungsmakler-Apps oft nicht bedarfsgerecht

Finanztest hat aktuell insgesamt sieben Versicherungsmakler-Apps einer genaueren Prüfung unterzogen. Im Gesamturteil erreichen lediglich zwei eine gute Bewertung. In der Kategorie „Beratungsleistung und Kundeninformation“ erhalten ebenfalls nur zwei Apps die Note „gut“. Zudem weisen einige Apps deutliche Mängel an ihren Datenschutzerklärungen oder AGB auf.

In seiner aktuellen Ausgabe hat Finanztest sieben Versicherungsmakler-App genauer unter die Lupe genommen. Insgesamt wurden sieben Apps getestet, die als Versicherungsmakler registriert sind und neue Versicherungsverträge an Privatpersonen vermitteln bzw. die bestehenden Verträge betreuen. Das Ergebnis: Von den sieben getesteten Apps erreichten lediglich zwei das Qualitätsurteil „gut“: Testsieger ist mit einer 2,1 die App von Knip, gefolgt von der Clark-App (Note 2,2). Finanztest hält in einem Fazit die getesteten Apps eher für informierte Kunden für geeignet, die wenig Beratungsbedarf haben und gerne Vieles per Chat und Telefon regeln möchten.

Beratungsleistung und Kundeninformation lassen zu wünschen übrig

Vor allem was die Beratungsleistung angeht, können die Apps einen „Versicherungsmakler aus Fleisch und Blut“ den Testurteil zufolge nicht ersetzen: Die Testpersonen hatten jeweils drei Beratungsfragen, so etwa zur Qualität einer bestehenden Privathaftpflichtpolice, zur Wichtigkeit einer Unfallversicherung und rund um falsche Vorstellungen zur Leistung einer Hausratversicherung. In der Kategorie „Beratungsleistung und Kundeninformation“, die mit 65% ins Gesamturteil einfloss, bewertete Finanztest vor allem, ob der Testkunde darüber aufgeklärt wurde, dass eine bestimmte Absicherung mit der von ihm gewünschten Versicherung nicht erreicht werden kann. Außerdem wurde geprüft, ob und inwiefern der Kunde über seine bestehenden, leistungsschwachen oder nicht bedarfsgerechten Policen informiert wurde. Dabei wurde unter anderem verglichen, auf welche konkreten Tarifmerkmale der Makler bei der Beratung einging.

Das Ergebnis: Keine Makler-App konnte in allen Fragen sehr gut beraten. Die Ausführlichkeit der Antworten ließ an der einen oder anderen Stelle zu wünschen übrig. Teilweise seien die Testkunden nicht bedarfsgerecht beraten und einfach nur auf die allgemeinen Informationen in der Makler-App verwiesen worden. Die beste Beratungsleistung und Kundeninformation lieferte mit einer Note von 1,6 die App von Ted. Auch die Beratungsleistung der Feelix-App wird mit einer 2,4 noch als „gut“ bewertet.

Wenige geben sich klar als Versicherungsmakler zu erkennen

Mit 25% floss in das Gesamturteil der Gesichtspunkt „Erfüllung weiterer Maklerpflichten“ ein, im Rahmen dessen Finanztest bewertet hat, ob der digitale Makler sich frühzeitig und von sich aus als Versicherungsmakler zu erkennen gibt und auch der Begriff „Versicherungsmakler“ genannt wird. Hier punktet vor allem die App von Knip mit einer 1,5. Knip nennt sich bereits im Play-Store „Versicherungsmakler“. Clark und Asuro weisen in der Beschreibung auf ihren Maklerstatus hin, während die anderen getesteten Apps das Wort „Makler“ im Play-Store vermeiden und sich „digitaler Versicherungsbetreuer“ oder „Versicherungsmanager“ nennen. Auf Nachfrage von Finanztest hätten die Betreiber einiger Apps dies aber mittlerweile geändert.

Mängel an Datenschutzerklärung und AGB

Abgerundet wird das Gesamturteil durch einen Blick die Qualität des Policenimports, das Datensendeverhalten und grobe Mängel in Datenschutzerklärung und AGB: Das Importieren der Policen in die App klappte im Testzeitraum bei den meisten Apps sehr gut bis gut, dagegen bezeichnet Finanztest das Datensendeverhalten lediglich bei zwei getesteten Apps als „unkritisch“. Das Urteil lautete „kritisch“, falls Daten gesendet wurden, die für die Nutzung der App nicht unbedingt notwendig sind, wie beispielsweise die Geräte-Identifikationsnummer. Von den sieben getesteten Versicherungsmakler-Apps wiesen schließlich bei einer Prüfung durch Juristen drei Stück deutliche Mängel an ihrer Datenschutzerklärung und sogar vier deutliche Mängel an ihren AGB auf. (ad)