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19. Juli 2018
Flieg, Drohne, flieg: Was Piloten beachten sollten

Flieg, Drohne, flieg: Was Piloten beachten sollten

Drohnen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch oftmals wird nicht bedacht, dass für Drohnen und Multicopter eine Versicherungspflicht besteht. Es drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Was Drohnenpiloten für einen sicheren Flug außerdem beachten sollten, erklärt ein Experte der Zurich Versicherung.

Die Fangemeinde von Drohnen wird größer, doch vielfach bleibt die Versicherungspflicht für Drohnen und Multicopter unbeachtet. Denn egal, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, verpflichtet das deutsche Luftverkehrsgesetz nach § 43 Abs. 2 dazu, eine Versicherung abzuschließen. Ohne Absicherung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen, was vielen Drohnenpiloten nicht bewusst ist. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt wird, kann die Versicherung vernachlässigt werden.

Halterhaftpflicht für Drohnen

„Für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus,“ erläutert der Luftfahrtversicherungs-Experte der Zurich Gruppe Deutschland, Sebastian Schneider. „Es muss daher zusätzlich eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada.“ Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung umfasst zudem die gewerbliche Nutzung. Die Police deckt auch den Einsatz von Drohnen oder Multicopter auch im Urlaub außerhalb von Deutschland ab.

Drohnenversicherung online abschließbar

Versicherungen für Drohnen und Multicopter können online abgeschlossen werden, so auch bei der Zurich. Notwendig seien hierzu lediglich die Angaben zum geplanten Einsatzort, zur erforderlichen Deckungssumme und zur gewünschten Selbstbeteiligung, wie der Experte der Zurich erklärt. Die Kosten für eine Drohnenversicherung hängen von verschiedenen Parametern ab wie von der Verwendungsart, der gewünschten Versicherungssumme und dem Einsatzbereich, in dem geflogen wird. Die Zurich Versicherung bietet einen Tarifrechner auf ihrer Homepage.

Absicherung bis zu einer Höhe von 100 m

Der Versicherungsschutz umfasst den Aufstieg der Drohne bis zu einer Höher von 100 m. Wiegt die Drohne mehr als 5 kg, ist neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes erforderlich.

Diese Gebiete sind für Drohnen tabu

Grundsätzlich darf der Pilot seine Drohne nur in Blickweite führen. Wo Drohnen oder Multicopter überhaupt fliegen dürfen und welche Zonen tabu sind, erkläutert Schneider: „Verboten ist das Fliegen unter anderem über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten und in Kontrollzonen von Flughäfen.“ (tk)

 

 Was Piloten beachten sollten