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4. April 2016
Franke und Bornberg: Keine Auffälligkeiten bei BU-Schadenregulierung

Franke und Bornberg: Keine Auffälligkeiten bei BU-Schadenregulierung

Franke und Bornberg hat erneut die Regulierungspraxis verschiedener BU-Versicherer untersucht. Die Erstauflage der Studie im Jahr 2014 hatte zahlreiche Diskussionen zur Folge. Aber auch diesmal kommen die Analysten wieder zu dem Fazit: Die Regulierungspraxis der untersuchten Unternehmen hält einer kritischen Prüfung stand.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat zum zweiten Mal ihre „BU-Leistungspraxis-Studie“ veröffentlicht. Wie bei der letzten Untersuchung aus dem Jahr 2014 ließen auch diesmal die Versicherer AachenMünchener, ERGO, HDI, Nürnberger, Stuttgarter, Swiss Life sowie Zurich Deutscher Herold die Prüfer für eine umfassende Analyse ins Haus. Sie stehen für 4,7 Millionen BU-Versicherte sowie einen Leistungsbestand von rund 76.000 Verträgen. Die Ratingexperten analysierten je Versicherer mindestens 100 Leistungsfallanmeldungen und deren Verlauf. Ablehnungen wurden aufgrund ihrer Bedeutung für Kunden überproportional berücksichtigt.

Bei drei von vier Anträgen wird gezahlt

Laut der Studie werden drei von vier BU-Anträgen anerkannt. Damit liege die Leistungsquote deutlich höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung, wo nur jedem zweiten Antrag auf Erwerbsminderungsrente stattgegeben werde, erklärt Franke und Bornberg. Die Quote von 75% berücksichtigt keine Anträge, die Versicherte nicht weiter verfolgt oder zurückgezogen haben.

Was ist aber mit den 25% Ablehnungen? Fast die Hälfte davon ist laut Studie darauf zurückzuführen, dass der vereinbarte BU-Grad – meist 50% – nicht erreicht wurde. Ein weiteres Viertel aller negativen Entscheide resultiert aus Anfechtungen und Rücktritten. Diese seien zwar seit Jahren prozentual rückläufig, ihr Anteil sei aber immer noch zu hoch, so die Analysten, die Konsequenzen für die Versicherungsnehmer fatal. Ihr Rat an die Versicherer lautet, noch deutlicher als bisher auf die Rechtsfolgen falscher Angaben im Antrag hinzuweisen.

So lange dauert die Bearbeitung

Auffälligkeiten findet Franke und Bornberg auch nicht bei der Bearbeitungsdauer von Leistungsanträgen. Die untersuchten Unternehmen brauchten laut Untersuchung für ihre Entscheidung über alle Fälle hinweg durchschnittlich 168 Tage. Kommt es zur Ablehnung, machen sich die Gesellschaften ihre Entscheidung nicht leicht: Während über Anerkennungen nach 179 Tagen entschieden wurde, brauchen Versicherer für eine Ablehnung im Durchschnitt 201 Tage. Eine Verschleppungstaktik, wie sie schon häufig von Medien und Verbraucherschützern angeführt wurde, erkennt Franke und Bornberg nicht. Detailinformationen und Grafiken zur aktuellen BU-Leistungsstudie will Franke und Bornberg in Kürze unter www.franke-bornberg.de/blog zur Verfügung stellen. (bh)