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3. März 2016
GDV: LV-Standmitteilungen sollen verständlicher werden

GDV: LV-Standmitteilungen sollen verständlicher werden

Um die jährlichen Standmitteilungen bei Lebens- oder Rentenversicherungen künftig so verständlich wie möglich zu halten, hat der GDV seine unverbindlichen Empfehlungen für Aufbau, Inhalt und Gestaltung der Mitteilungen überarbeitet.

Kunden einer Lebens- oder Rentenversicherung werden einmal pro Jahr von ihren Versicherern per Standmitteilung über das erreichte Vorsorgevermögen und die zu erwartende Rente informiert. Um diese Schreiben künftig so präzise und verständlich wie möglich zu halten, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt seine unverbindlichen Empfehlungen für Aufbau, Inhalt und Gestaltung der Standmitteilung mit sprachwissenschaftlicher Unterstützung überarbeitet und zielt damit auf weniger Versicherungsdeutsch, mehr Transparenz und Betonung auf das Wesentliche ab.

Damit die Kunden die oft sehr langfristige Entwicklung ihres Vertragskapitals überprüfen können, wird empfohlen, die gesetzlich vorgeschriebene Standmitteilung in Zukunft um eine aktualisierte Beispielrechnung zu ergänzen. Die Kunden sollen damit ein Hilfsmittel erhalten, um ihre Gesamtabsicherung im Alter aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersversorgung abzuschätzen. Wichtig für die Kunden sei auch, dass sie klar zwischen garantierten und unverbindlichen Leistungen unterscheiden könnten. In der Verbandsempfehlung sollen deshalb fortan Garantiewerte optisch hervorgehoben und nicht-garantierte Werte mit einem entsprechenden Unverbindlichkeitshinweis versehen sein. Zudem sieht die Verbandsempfehlung die Berechnung mehrerer Szenarien mit unverbindlichen Werten vor.

Sprachwissenschaftliche Überarbeitung

Um die Standmitteilungen insgesamt so verständlich wie möglich zu halten, wurden sie auch sprachwissenschaftlich geprüft und überarbeitet. Auf Fachbegriffe sollten Unternehmen laut GDV-Empfehlung möglichst verzichten oder diese in einem separaten Abschnitt kurz und verständlich erläutern. Zudem zielt die Verbandsempfehlung auf eine Konzentration auf das Wesentliche ab. Daher beschränkt die unverbindliche Verbandsempfehlung den Informationsumfang auf die Rentenleistung, die Leistungen im Todesfall sowie Rückkaufswerte. Bei zertifizierten Produkten wird auch über die Entwicklung des gebildeten Kapitals informiert.

Die unverbindlichen Empfehlungen des GDV betreffen die Standmitteilungen zu klassischen und fondsgebundenen Tarifen, Riester-Rentenversicherungen sowie der klassischen Basisrente. Die Verbandsempfehlung bezieht sich ausdrücklich auch auf bereits bestehende Verträge. Weitere Einzelheiten finden sich hier. (ad)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Bruno Steiner am 04. März 2016 - 10:25

verständlich für jeden wäre ? Garantiewerte: Sie haben bisher einbezahlt X Euro, wenn Sie heute kündigen erhalten Sie noch Y Euro, bei vertragsgemäßem Ablauf im Jahr 20.... Z Euro. Evtl. werden vom Auszahlungsbetrag noch individuell Steuerzahlungen fällig.