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27. Januar 2015
Gesetzesentwurf: Frauenquote für Führungspositionen

Gesetzesentwurf: Frauenquote für Führungspositionen

Noch immer sind Frauen in Führungsgremien der deutschen Wirtschaft unterrepräsentiert. Nun will die Bundesregierung eine gesetzliche Frauenquote festschreiben. Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Bereits im Koalitionsvertrag von CDU und SPD wurde die Frauenquote festgeschrieben. Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Hintergrund ist der geringe Anteil von Frauen in Führungsetagen deutscher Unternehmen und im Bundesdienst. So seien im Jahr 2013 nur 15,1% der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt gewesen. Der Anteil von Frauen an Führungspositionen im Bundesdienst habe bei 30% betragen.

Der „Entwurf eines Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ sieht eine Frauenquote von 30% für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen vor. Diese Quote soll ab 2016 sukzessive umgesetzt werden.

Die Frauenförderung soll aber weitere Kreise ziehen. Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, sollen verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und Top-Management festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3.500 Unternehmen betroffen sein. Auch für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist, soll ab 2016 eine Frauenquote von 30%, ab 2018 von 50% gelten. (bh)

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