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11. Februar 2016
Gnadenfrist: MiFID II wird um ein Jahr verschoben

Gnadenfrist: MiFID II wird um ein Jahr verschoben

Die Europäische Kommission hat die Anwendungsfrist für die europäische Richtlinie „MiFID II“ um ein Jahr verlängert. Begründet wird dieser Schritt mit den außergewöhnlichen Herausforderungen, vor denen Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer bei der technischen Umsetzung stehen.

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) einzuhalten. Neue Frist ist der 03.01.2018.

Potenziellen Marktstörungen vorbeugen

Grund für die Terminverschiebung sei die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit das MiFID-II-Paket effektiv arbeiten kann. So muss nach Angaben der Europäischen Kommission die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Mio. Finanzinstrumente erfassen. Dazu müsse sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten. Die ESMA habe der Europäischen Kommission jedoch mitgeteilt, dass weder die zuständigen Behörden noch die Marktteilnehmer die erforderlichen Systeme bis zum 03.01.2017, dem ursprünglichen Stichtag für die Anwendung des MiFID II-Pakets, bereitstellen könnten. Angesichts dieser außergewöhnlichen Umstände wurde eine Verschiebung für erforderlich gehalten, um mangelnder Rechtssicherheit und potenziellen Marktstörungen vorzubeugen.

Durchführungsmaßnahmen werden in Kürze vorgestellt

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill erklärte: „Mit Blick auf die großen technischen Herausforderungen, auf die die ESMA hingewiesen hat, ergibt es Sinn, den Termin für MiFID II zu verschieben. Wir geben den Beteiligten somit ein Jahr mehr Zeit, um sich gründlich vorbereiten und die erforderlichen Änderungen an ihren Systemen vornehmen zu können. In der Zwischenzeit treiben wir auf Stufe II die Bestimmungen zur Durchführung der MiFID II voran. Die entsprechenden Maßnahmen werden wir aller Voraussicht nach in Kürze vorstellen.“ Die Fristverlängerung hat somit keinerlei Auswirkungen auf den Zeitplan für die Annahme der „Stufe II“-Durchführungsmaßnahmen. Diese wird die Europäische Kommission unabhängig von dem neuen Anwendungsstichtag für MiFID II voranbringen, was die Rechtssicherheit erhöhen wird.

Positive Reaktion

Die deutsche Fondsbranche reagierte positiv auf die Verlängerung der Anwendungsfrist. Nach Informationen von Das Investment begrüßte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter auf der Jahrespressekonferenz des Fondsverbands BVI die Neuigkeit aus Brüssel. So werde man die Umsetzung von MiFID II mit einem Jahr Verzögerung schon bewältigen.

Hintergrund

MiFID II zielt darauf ab, die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum, sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet, Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen, die Transparenz und die Beaufsichtigung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte – zu verbessern und den Aspekt der Preisvolatilität auf den Märkten für Warenderivate zu berücksichtigen, die Wettbewerbsbedingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing zu verbessern und – aufbauend auf den bereits vorhandenen Regelungen – mit den überarbeiteten MiFID-Vorschriften den Anlegerschutz zu verbessern, indem solide organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln eingeführt werden. (kb)

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