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19. September 2018
Gothaer bringt digitale Zahnzusatzversicherung

Gothaer bringt digitale Zahnzusatzversicherung

Die neue Gotaher-Zahnzusatzversicherung MediZ Duo bietet Versicherten die Möglichkeit, Rechnungen per App digital einzureichen. Der Tarif übernimmt die Zusatzkosten einer Zahnbehandlung und für Zahnersatz, die über den GKV-Festzuschuss hinausgehen, bei der Regelversorgung zu 100%.

Die Gothaer Krankenversicherung bietet ab sofort ihre neue Zahnzusatzversicherung MediZ Duo an, bei dem Rechnungen per App digital eingereicht werden können. Die App gibt es für iOS und Android in den jeweiligen App-Stores.

MediZ Duo übernimmt die Zusatzkosten einer Zahnbehandlung und für Zahnersatz, die über den GKV-Festzuschuss hinausgehen, bei der Regelversorgung zu 100%, bei einer privatärztlichen Versorgung werden 90% für Zahnersatz erstattet. Zahlt die gesetzliche Kasse nicht, werden mit Ablehnungsnachweis immer noch 70% erstattet.

Maßnahmen zur Schmerz- und Angstlinderung inbegriffen

Teuer kann es für den gesetzlich Versicherten werden, wenn man ästhetischen Ansprüchen genügen möchte. So kann der Eigenanteil bei einem Implantat mit vollständig verblendeter Krone, was hinterher von einem echten Zahn nicht zu unterscheiden ist, auf weit über 3.000 Euro ansteigen. Gegen solche Kosten ist der Kunde mit MediZ Duo zu einem Beitrag ab 6,50 Euro pro Monat abgesichert. Eine Begrenzung für Implantate gibt es nicht. Neu ist eine 100%-ige Leistung für Maßnahmen zur Schmerz- und Angstlinderung wie Narkose oder Hypnose. Ebenso wird die professionelle Zahnreinigung mit bis zu 150 Euro im Jahr erstattet.

Keine Altersgrenze, keine Wartezeiten

Eine Altersgrenze für den Abschluss von MediZ Duo gibt es nicht und Kinder bzw. Jugendliche können auch allein versichert werden. Den vollen Leistungsumfang gibt es ab dem vierten Jahr nach Abschluss, wechselt man von einem anderen Versicherer zu MediZ Duo, gibt es den vollen Leistungsumfang bereits ab dem dritten Jahr, und die Begrenzungen in den ersten beiden Jahren fallen moderater aus. Wartezeiten auf Leistungen gibt es nicht. Die Zukunftsklausel sichert auch bei Streichung aus dem Leistungskatalog der GKV eine 90%-ige Kostenerstattung zu. (ad)