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5. April 2016
Gothaer ergänzt betriebliche Krankenversicherung

Gothaer ergänzt betriebliche Krankenversicherung

Nach der Einführung der neuen Tarife zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) 2015 ergänzt nun die Gothaer Krankenversicherung die Tarife um neue Leistungen. Darüber hinaus gibt es vereinfachte Zugangsmöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie die Einbeziehung von Familienangehörigen.

Die Gothaer Krankenversicherung hat ihr bKV-Angebot ausgebaut. Neben den bisherigen Tarifen Stationär und Zahn werden jetzt auch die Leistungsbereiche Ambulant und Vorsorge erweitert. Zu den Leistungen des Ambulant-Tarifes gehören die Erstattung gesetzlicher Zuzahlungen sowie der Kosten von Sehhilfen und Heilpraktikerbehandlungen. Bei Leistungsfreiheit wird eine Beitragsrückerstattung von bis zu fünf Monatsbeiträgen gewährt. Wird der Tarif ausschließlich als Arbeitgeberfinanzierung angeboten, steht zudem ein reiner Sehhilfebaustein zur Verfügung.

Vorsorge-Leistungen

Im Bereich der Vorsorge werden die Kosten für Schutzimpfungen, Fitnessstudio, Arzneimittel (nur Premiumvariante) sowie Präventionskurse (nur Premiumvariante) erstattet. Die Leistungen sind in ihrer jährlichen Höhe begrenzt. Alle Tarife sind auch als Uniage-Variante für die Arbeitgeberfinanzierung abschließbar. Für die Arbeitnehmerfinanzierung stehen leistungsgleiche Tarife mit altersabhängigen Beiträgen zur Verfügung.

Vereinfachte Annahmerichtlinien für Familien und KMU

Auch die Annahmerichtlinien wurden spürbar verbessert. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden, ebenso können bisher nicht versicherte Berufe von Familienangehörigen gegen einen Beitragszuschlag einbezogen werden. KMU erhalten vereinfachte Zugangsmöglichkeiten. So stehen einige Angebote ohne Gesundheitsprüfung bereits bei einer Beteiligung von nur fünf Mitarbeitern zur Verfügung. Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge, sind alle Tarife ab 20 Mitarbeitern ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Bei Ausscheiden des Mitarbeiters kann die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung weitergeführt werden. (sg)