AssCompact suche
Home
Immobilien
1. Februar 2019
Grundsteuer-Durchbruch: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Grundsteuer-Durchbruch: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Bund und Länder haben sich auf einen Kompromiss bei der Grundsteuer geeinigt. Demnach sollen für die Berechnung die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten berücksichtigt werden – und damit ein wertabhängiges Modell eingeführt werden.

Die Vertreter von Bund und Ländern haben sich auf Eckpunkte für eine Neuregelung der Grundsteuer in Deutschland geeinigt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll die neue Formel zur Berechnung der Grundsteuer neben Grundstückswerten, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten beinhalten. Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden sind die Bodenrichtwerte.

Im Auftrag der Verfassungsgerichts

Hintergrund der Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter haben die alte Regelung gekippt, weil die Bemessungsgrundlagen völlig veraltet sind. Zugleich ordneten Sie eine Reform der Grundsteuer bis Ende 2019 an. Bis dahin muss ein neues Gesetz beschlossen werden.

Kritik aus Bayern und der Immobilienwirtschaft

Ein wertabhängiges Modell wie der nun beschlossene Kompromiss hat zur Folge, dass 36 Millionen Häuser, Wohngebäude und Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Einige Bundesländer sowie insbesondere Vertreter der Immobilienwirtschaft kritisieren dies als zu aufwendig und favorisieren ein rein auf die Fläche bezogenes Modell. Bayerns Finanzminister Albert Füracker bezeichnet die nun beschlossenen Eckpunkte gegenüber der dpa daher auch als eine „ersten vorsichtige Annäherung und Gesprächsgrundlage für ein neues Modell“. Von einer finalen Einigung sei man noch ziemlich weit entfernt. (mh)