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20. Februar 2019
Gutachten: Baukindergeld wirkt preistreibend

Gutachten: Baukindergeld wirkt preistreibend

Das Baukindergeld soll den Erwerb von Wohneigentum fördern. Dass es auch negative Folgen hat, zeigt das Frühjahrsgutachten 2019 des Rates der Immobilienweisen. Demnach wirkt das Baukindergeld preistreibend. Gleiches gilt für die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau.

Zur Förderung des Wohneigentums hat sich die Bundesregierung mit dem Baukindergeld laut Feld zu einer „relativ unsystematischen steuerlichen Förderung“ entschlossen. In der Realität hat sie aber einer problematische Verteilungswirkung zur Folge. Da die Prämie vom Verkäufer in vielen Fällen auf den Verkaufspreis umgelegt werde, seien höhere Immobilien-, Bau- und Grundstückspreise die Folge. Zu diesem Fazit kommt das Frühjahrsgutachten 2019 des Rats der Immobilienweisen.

Fehlverteilung

„Auswertungen des sozio-ökonomischen Panels zeigen, dass viele Familien Baukindergeld erhalten, die darauf nicht angewiesen wären, während die eigentlichen Probleme – geringes Kapital gepaart mit hohen Erwerbsnebenkosten – für Haushalte mit geringeren Einkommen fortbestehen“, meint Prof. Dr. Dr. Lars P. Feld von der Universität Freiburg, der im Rahmen des Frühjahrsgutachtens 2019 die gesamtwirtschaftliche Entwicklung analysiert hat.

Auch Sonderabschreibung treibt die Preise

Auch die von der Bundesregierung eingeführte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau führe durch die stimulierte Nachfrage, die entsteht, wenn Immobilieninvestitionen in den zeitlich befristeten Förderzeitraum vorgezogen werden, zu weiteren Preissteigerungen. „Aufgrund der stark ausgelasteten Bau- und Planungskapazitäten, der fehlenden Bereitstellung von Bauland und den nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen darf bezweifelt werden, ob die Maßnahme zum gewünschten Ergebnis führt“, so Feld. (mh)