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4. Juli 2017
Haftpflicht für Hebammen bis 2021 gewährleistet

Haftpflicht für Hebammen bis 2021 gewährleistet

Für freiberufliche Hebammen steht über den Deutschen Hebammenverband (DHV) weiterhin eine Gruppenhaftpflichtversicherung zur Verfügung. Ein aus sechs Versicherern bestehendes Konsortium will den Vertrag bis 30.06.2021 verlängern. Die Deckungssummen für Personenschäden werden erhöht.

Der Gruppenhaftpflichtschutz für freiberufliche Hebammen, den der Deutsche Hebammenverband (DHV) seinen 19.000 Mitgliedern bereitstellt, ist bis zum 30.06.2021 gesichert. Ein Versicherungskonsortium hat dem Deutschen Hebammenverband das Angebot unterbreitet, den bestehenden Vertrag fortzuführen. Dies hat die Versicherungskammer Bayern (VKB) mitgeteilt, die das Konsortium anführt. Neben der VKB gehören dem Konsortium die Versicherer R+V, Allianz, Debeka, ERGO und die Württembergische an. Angeboten wird die Gruppenhaftpflichtversicherung über den Makler hevianna Versicherungsdienst.

Höhere Deckungssummen für Personenschäden

Da die Folgekosten bei schweren Geburtsschäden seit Jahren stark zunehmen, ist die Deckungssumme für Personenschäden seit Juli 2017 von 6,0 auf 7,5 Mio. Euro erhöht. Ab Mitte 2018 wird sie von 7,5 auf 10,0 Mio. Euro angehoben.

DHV plädiert für Systemwechsel

Wie der Deutsche Hebammenverband (DHV) mitteilt, haben Hebammen damit vorerst nach wie vor eine Absicherung ihrer Berufstätigkeit. Martina Klenk, die Präsidentin des DHV, unterstreicht: „Wir brauchen dringend einen Systemwechsel. Wir haben zwar weiterhin Versicherer und damit als Hebammen Planungssicherheit für mehrere Jahre. Das Grundproblem der steigenden Kosten bleibt jedoch.“ Daher fordert der DHV eine nachhaltige politische Lösung durch einen Haftungsfonds mit einer Haftungshöchstgrenze. Als Alternative sei eine Absicherung des Haftungsrisikos in Anlehnung an das System der gesetzlichen Unfallversicherung denkbar. (tk)