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1. Juli 2016
Haftpflichtkosten für Hebammen steigen weiter

Haftpflichtkosten für Hebammen steigen weiter

Die Haftpflichtprämien für freiberufliche in der Geburtshilfe tätige Hebammen steigen weiter an. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) benennt die neue Summe mit 6.843 Euro. Auch wenn die gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Sicherstellungszuschlag bezahlen, müssen die Hebammen wohl knapp 2.000 Euro selbst bezahlen. Der DHV bemängelt zudem die Regelungen zum Sicherstellungszuschlag und klagt.

Zum 01.07.2016 haben sich die Haftpflichtprämien für die rund 2.600 freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen erneut erhöht. Die Gruppenhaftpflichtversicherung des Deutschen Hebammenverbands e.V. (DHV) stieg von 6.274 Euro auf 6.843 Euro an. Der Verband weist darauf hin, dass trotz des sogenannten Sicherstellungszuschlags der gesetzlichen Krankenkassen Hebammen nun mindestens 1.954 Euro der Haftpflichtprämie selbst bezahlen müssten. Zudem erhalte nur ein Teil der betroffenen Hebammen diesen Zuschlag. Er sei damit kein echter Ausgleich und biete, da er rückwirkend auf Antrag ausgezahlt werde, keine Planungssicherheit für Hebammen. Zusätzlich würden die privaten Krankenversicherer derzeit keinen Ausgleich für die Haftpflichtkosten bezahlen.

DHV bemängelt Regelungen für Kostenausgleich und klagt

„Wenn wir nicht endlich eine tragbare Lösung bekommen, steigen die Haftpflichtprämien jährlich weiter und immer mehr Hebammen steigen aus dem Beruf aus“, wird Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands in einer Pressemitteilung zitiert. „Wir haben einen Haftpflichtausgleich noch nicht mal auf dem Papier“, so Präsidiumsmitglied Katharina Jeschke, die die Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen führt. Ende April hätten rund 1.500 Hebammen den Sicherstellungszuschlag beim GKV-Spitzenverband beantragt. Das bedeute, dass zehn Monate nach Inkrafttreten des Zuschlags ein Großteil der betroffenen 2.600 Hebammen immer noch keinen Ausgleich bekommen habe. Die Vergütung der Hebammen ist gleichzeitig mit dem Einsetzen des Sicherstellungszuschlags verringert worden, sodass Hebammen die Haftpflichtkosten auch hiermit nicht mehr ausgleichen könnten. Der DHV klagt aktuell vor dem Berliner Sozialgericht gegen die Regelungen.

Vorausgegangen waren ergebnislose Verhandlungen zu den im vergangenen Jahr gestiegenen Prämien. Gleichzeitig sollte auch eine Umsetzungslösung für den sogenannten Sicherstellungszuschlag gefunden werden, wie der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage erklärt. Hierfür sollte die einzelne Hebamme Qualitätsanforderungen nachweisen. Ein vom GKV-Spitzenverband vorgelegtes Konzept, das beide Punkte vereint, hatten die Hebammenverbände abgelehnt. Der GKV-Spitzenverband hatte daraufhin die Schiedsstelle angerufen und erhielt dort Zustimmung. Entsprechend wurden die Regelungen, gegen die nun geklagt wird, umgesetzt.

Lösung des DHV: Haftungsfonds

Der Hebammenverband selbst würde in einem Haftungsfonds eine Lösung der Kostenproblematik sehen. (bh)