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10. Januar 2017
HDI erhöht frühzeitig Haftpflicht-Deckungssummen für Eisenbahn-Unternehmen

HDI erhöht frühzeitig Haftpflicht-Deckungssummen für Eisenbahn-Unternehmen

Eine Gesetzesreform stellt erhöhte Anforderungen an Haftpflichtversicherungen von Eisenbahn-Unternehmen. Die neuen Vorgaben beim Versicherungsschutz gelten ab 02.03.2017. Der Industrieversicherer HDI hat die Anpassungen für seine Kunden bereits vorgenommen.

HDI Global stellt Eisenbahn-Unternehmen in Deutschland deutlich erhöhte Deckungssummen für Haftpflichtversicherungen zur Verfügung. Und das vor dem Stichtag 02.03.2017. Ab dann müssen Unternehmen dieser Branche neue gesetzliche Anforderungen im Hinblick auf den Versicherungsschutz erfüllen. Auslöser der entsprechenden Reform waren die hohen Schäden durch einzelne Zugunglücke in der jüngsten Vergangenheit.

Das dann geltende neue „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Mindestpflichtversicherungssumme für Eisenbahnunternehmen vor: Der Deckungsumfang muss von bisher etwa 10 Mio. Euro auf nun 20 Mio. Euro je Schadenfall aufgestockt werden. Die Deckung muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.

Wann die neue Deckungssumme bereitgestellt werden muss, ist abhängig davon, ob bereits eine Betriebsgenehmigung vorliegt, erklärt HDI. Bei Neugenehmigungen zum Betrieb eines versicherungspflichtigen Unternehmens müsse die erhöhte Deckungssumme seit Inkrafttreten des Gesetzes (02.09.2016) nachgewiesen werden. Bei bereits erteilten Genehmigungen gelte die Übergangsfrist bis zum 02.03.2017. Bis dahin sind von der Versicherungspflicht betroffene Unternehmen gefordert, die erhöhte Deckung gegenüber der jeweils zuständigen Landesbehörde bzw. dem Eisenbahnbundesamt nachzuweisen. (bh)