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7. September 2017
HDI ermöglicht kurzzeitige Fahrerkreis-Erweiterung per Web-App

HDI ermöglicht kurzzeitige Fahrerkreis-Erweiterung per Web-App

HDI-Kunden können den Fahrerkreis ihrer Kfz-Versicherung nun online und sofort um bis zu 27 Tage auch um andere Fahrer erweitern, die nur ausnahmsweise oder für kurze Zeit den Wagen steuern wollen. Eine Vertragsänderung ist in diesem Fall nicht erforderlich, bezahlt wird der gebuchte Nutzungszeitraum.

Die HDI Versicherung ermöglicht es ihren Kunden, den Kfz-Versicherungsschutz per Web-App kurzzeitig auch auf andere Fahrer zu erweitern, die nur ausnahmsweise oder für kurze Zeit den Wagen steuern werden. Will etwa die Tochter mit dem größeren Auto des Vaters eine Woche in den Urlaub fahren oder ein Bekannter den Wagen einen Tag für seinen Umzug ausleihen, können Kunden von der schnellen Lösung Gebrauch machen und die Fahrererweiterung online über www.hdi.de/Fahrerkreis und sofort für einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden bis zu 27 Tagen vornehmen.

Keine Vertragsänderung notwendig

Generell können zusätzliche Fahrer auch im laufenden Versicherungsjahr in den Vertrag aufgenommen werden. Dies macht allerdings eine Vertragsänderung erforderlich. Denn bekanntlich sieht der Versicherungsvertrag vor, dass nur ein festgelegter Fahrerkreis das Auto lenken darf. Und ein Ausschluss der zusätzlichen Fahrer ist erst zur nächsten Hauptfälligkeit wieder möglich. Für Fahrer, die nur ausnahmsweise das Auto nutzen, sei dies wenig praktisch und gleichzeitig kostspielig, wie HDI unterstreicht. Bei der Kurzzeit-Erweiterung ist dagegen keine Vertragsänderung nötig. Der Versicherungsnehmer muss sich einmal online registrieren und kann den Fahrerkreis dann beliebig oft für kurze Zeit erweitern. Er bezahlt für den gebuchten Nutzungszeitraum. Der Schutz ist ab 1,72 Euro pro Tag erhältlich (je nach gewähltem Zeitraum). Die Bezahlung erfolgt über PayPal, Kreditkarte oder Sofort-Überweisung. (tk)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Erwin Daffner am 08. September 2017 - 09:29

Zunächst überrascht folgende Aussage:
"Und ein Ausschluss der zusätzlichen Fahrer ist erst zur nächsten Hauptfälligkeit wieder möglich."
Dies steht m.E. nicht im Einklang mit § 80 VVG (Fehlendes versichertes Interesse). Bei § 80 handelt es sich um eine zwingende Vorschrift.

Des Weiteren kann ich nicht nachvollziehen, warum der Versicherer nicht klar Stellung bezieht, wann eine Änderung des Fahrerkreises tatsächlich eine Auswirkung auf den Versicherungsvertrag hat. Stattdessen heißt es "kann es zu..", "Es kann aber auch ...", "eine mögliche rückwirkende ..".

Will der Versicherer hier nur mit der Angst des überkorrekten Versicherungsnehmers Geld schöpfen? Was passiert eigentlich, wenn jemand kurzfristig das Fahrzeug lenkt, der eigentlich eine günstigere Risikoprognose hat?