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26. November 2015
Helvetia erweitert Versicherungsschutz fürs Gastronomiegewerbe

Helvetia erweitert Versicherungsschutz fürs Gastronomiegewerbe

Gastronomie- und Hotelbetriebe können sich nun mit Helvetia Business Gastro absichern. Die Kombination aus Betriebshaftpflicht und Geschäftsinhaltsversicherung kann durch die Zusatzbausteine Glas- und Elektronikversicherung und erweiterte Elementarversicherung individuell ergänzt werden.

Die Helvetia Versicherungen Deutschland haben ihren Versicherungsschutz für Gastronomie- und Hotelbetriebe weiterentwickelt. Helvetia Business Gastro setzt sich aus einer Betriebshaftpflicht- und einer Geschäftsinhaltsversicherung zusammen. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Dritten, wie Gästen oder Lieferanten, ab. Die Versicherungssumme kann wahlweise mit 3, 5 oder 10 Mio. Euro festgesetzt werden. Umweltschäden, beispielsweise durch auslaufende Öltanks oder Fettabscheider, werden von der Umwelthaftplicht- und Umweltschadenversicherung übernommen. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für Sachschäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser sowie Sturm und Hagel bis zu 15 Mio. Euro auf.

Durch die Update-Garantie werden prämienfreie Leistungsverbesserungen automatisch in den Versicherungsumfang aufgenommen. Ebenfalls inbegriffen ist die Goldene Regel: Sie ersetzt die technische und kaufmännische Betriebsausstattung zum Neuwert, wenn sie regelmäßig gewartet wurde. Außerdem verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, das heißt Schäden bis 10% der Versicherungssumme bis maximal 250.000 Euro können ohne weitere Prüfung reguliert werden.

Frei kombinierbare Zusatzbausteine

Als Zusatzbausteine können eine Glas- und Elektronikversicherung sowie eine erweiterte Elementarversicherung gewählt werden. Auch der Ertragsausfall lässt absichern. Wenn ein Betrieb zum Beispiel aufgrund von Reparaturarbeiten vorübergehend schließen muss, werden laufende Kosten und ausbleibende Gewinne bis zu 36 Monate von der Versicherung übernommen. Auch Betriebsschließungen, etwa wegen behördlicher Anordnungen, können durch einen weiteren Versicherungsbaustein abgedeckt werden. (ad)