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30. April 2018
Hiscox erweitert Versicherungsschutz für die IT-Branche

Hiscox erweitert Versicherungsschutz für die IT-Branche

Mit „Net IT 2018“ bietet der Spezialversicherer Hiscox eine neue modulare Versicherungslösung für IT-Firmen und IT-Freelancer an. So wurde die Berufshaftpflicht-Deckung ausgedehnt, neu sind beispielsweise eine Deckung bei ungerechtfertigter Insolvenzanfechtung und die „Key-Man-Cover“.

Der Spezialversicherer Hiscox hat mit „Net IT“ ein modulares Versicherungskonzept für IT-Unternehmen aller Größen sowie IT-Freelancern im Angebot und diese Lösung nun erweitert. So wurden die Berufshaftpflicht-/Vermögensschadenhaftpflicht-Deckung und die Eigenschadenkomponenten deutlich ausgedehnt. Die Versicherungslösung baut nach wie vor auf einer Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht) mit einer offenen Deckung auf, in der für die IT-Branche typische Tätigkeiten und Nebenrisiken, auch aus Arbeitnehmerüberlassung oder als Datenschutzbeauftragter, mitversichert sind. Im Rahmen von Net IT lässt sich die IT-Berufshaftpflicht mit den Modulen Betriebshaftpflicht, Cyber- und Datenrisiken sowie Sachinhalt und Elektronik kombinieren.

Erweiterter Schutz innerhalb der Berufshaftpflicht

Absicherung gegen die Kernrisiken des IT-Geschäfts bietet die Berufshaftpflicht. Bewährt habe sich laut Hiscox die Mitversicherung gesetzlicher und vertraglicher Haftung. Zukünftig profitieren Kunden darüber hinaus von einem Versicherungsschutz bei Verzugsschäden sowie dem Abwehrschutz bei unberechtigten Forderungen durch Hiscox, der auch innerhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung gewährt wird. Bei „Net IT“ gibt es nun zudem einen pauschalierten Schadenersatz, der automatisch bis zur Versicherungssumme enthalten ist.

Key-Man-Cover und Abwehrschutz bei Patentrechtsverletzungen

Als Deckungselemente neu hinzugekommen sind die „Key-Man-Cover“ sowie der Kostenersatz bei Patentrechtsverletzungen oder bei einer ungerechtfertigten Insolvenzanfechtung. So übernimmt Hiscox bei der Key-Man-Cover die Kosten für Personalsuche oder Interimspersonal, wenn ein Mitarbeiter oder IT-Spezialist in einer Schlüsselposition dauerhaft ausfällt. Im Rahmen der Deckung bei ungerechtfertigter Insolvenzanfechtung kommt der Versicherer nun für die Prüf- und Verteidigungskosten auf, wenn vom Insolvenzverwalter des Kunden eine Zahlung ungerechtfertigt zurückgefordert wird. Zudem gibt es mit der erweiterten Deckung nun auch Abwehrschutz bei unterstellten Patentrechtsverletzungen.

Service-Leistungen zur Prävention

Mit der neuen „Hiscox Business Academy“ baut der Spezialversicherer seine Service-Leistungen aus und setzt auf Prävention. So können sich Net IT-Kunden in bis zu sechs Webinare pro Jahr kostenfrei zu aktuellen Themen wie Datenschutzrecht informieren.

Leistungen für Bestandskunden

Die Produktneuerungen gelten auf Wunsch im Schadenfall auch für Bestandskunden. Damit werden für Versicherungsfälle, die nach dem 23.04.2018 eintreten, die neuen Versicherungsbedingungen angewendet, sofern sie eine Besserstellung für den Versicherten bedeuten. Die Besserstellung bezieht sich ausschließlich auf das neue Bedingungswerk. Speziellere Regelungen in den besonderen Deckungsvereinbarungen bleiben von der Besserstellung unberührt. (tk)