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15. Februar 2018
Hochrechnungen: Lichtblick am Ende des Tunnels

Hochrechnungen: Lichtblick am Ende des Tunnels

Die Hochrechnungen zu Altersvorsorgeverträgen sorgen immer wieder für Unmut. Bei fondsgebundenen Produkten herrschte zuletzt besondere Unklarheit. Das IVFP hat sich die Berechnungsmethoden näher angesehen und Versicherer zu ihrem Vorgehen befragt. Die Ergebnisse präsentiert IVFP-Geschäftsführer Frank Nobis.

Bezüglich der Hochrechnungsmethoden von fondsgebundenen Altersvorsorgeverträgen kann das Jahr 2017 getrost als Chaosjahr bezeichnet werden. Den Vergleichsprogrammen fehlte der Vergleichsmaßstab und die Berater trauten ihren Augen nicht ob der immensen Unterschiede bei Rentenhöhen und Ablaufleistungen. Grund dafür waren vor allem die unterschiedlichen Hochrechnungsmethoden in den Modellrechnungen. Für zusätzliche Verwirrung sorgte das standardisierte Produktinformationsblatt (PIB) bei den geförderten Altersvorsorgeprodukten (Chancen-Risiko-Klassifizierung und Berechnungsmethodik für die Effektivkosten).

Kurz gesagt: Das Jahr 2017 war geprägt von einem Durch­einander, insbesondere bei den abweichenden Werten der Ablaufleistungen im PIB und im individuellen Angebot. Transparenz am Versicherungsmarkt ist nach Meinung des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) aber unerlässlich für eine sinnvolle Ruhestandsplanung, sei es durch einen Versicherungsmakler oder durch die Verbraucher selbst. Um dieses Thema weiterhin umfassend zu beleuchten, hat das Institut erneut eine Umfrage gestartet, die mehr Aufschluss über das Tarifan­gebot der Versicherungsunternehmen für 2018 geben soll.

Welche Veränderungen zeichnen sich ab?

Erfreulich ist, dass sich dieses Jahr deutlich mehr Lebensversicherungsunternehmen – nämlich insgesamt 42 Anbieter, darunter der Großteil der Maklerversicherer – an der IVFP-Umfrage beteiligt haben.

Ein positiver Trend ist klar erkennbar, denn die Bruttomethode verwenden mittlerweile 58% der Anbieter von privaten Rentenversicherungen und bAV-Direktversicherungsverträgen und 69% der Anbieter von geförderten Riester- und Basisrentenverträgen (AltZertG-Verträge) in den Modellrechnungen (nicht PIB). Das sind deutlich mehr Anbieter als in unserer Analyse zum Jahres­beginn 2017. Damals waren es nur 27% der Anbieter von privaten Rentenversicherungen und bAV-Direktversicherungsverträgen sowie 38% der Anbieter von geförderten Riester- und Basisrentenverträgen (AltZertG-Verträge).

Die Ergebnisse zeigen aber, dass 42% der Anbieter von privaten Rentenversicherungen und bAV-Direktversicherungsverträgen bei der Modellrechnung (nicht PIB) weiterhin ausschließlich die Nettomethode verwenden. Bei geförderten Riester- und Basisrentenverträgen (AltZertG-Verträge) sind es 31% der Anbieter.

Anmerkung

Das IVFP sieht ganz klar in der Anwendung einer Bruttomethode den richtigen Ansatz, da nur dadurch eine angemessene Vergleichbarkeit der Beispielrechnungen für den Kunden erzielt werden kann.

Zur Verdeutlichung noch einige wichtige Erläuterungen

Grundsätzlich lassen sich die Hochrechnungsmethoden in die Brutto- und Nettomethode unterscheiden.

Die Nettomethode

Nettomethode bedeutet, dass der Ausgangspunkt für die Modellrechnung eine Wertentwicklung der Fondsanlage nach Fondskosten ist. Folglich werden gewöhnlich nicht alle Kosten bei der Modellrechnung berücksichtigt.

Die Bruttomethode

Bruttomethode bedeutet, dass der Ausgangspunkt für die Modellrechnung eine Wertentwicklung der Fondsanlage vor Fondskosten ist und somit im Regelfall alle Kosten Berücksichtigung finden. Hier haben sich noch unterschiedliche Varianten herausgebildet:

  • Bruttomethode gemäß PIA (u. a. keine Berücksichtigung der Rückvergütung der Fonds; Brutto-Wertentwicklung wird für die Gesamtanlage unterstellt)
  • Bruttomethode gemäß GDV-Verbandsempfehlung (u. a. mit Berücksichtigung der Rückvergütung der Fonds ; Brutto-Wertentwicklung wird für die Gesamtanlage unterstellt)
  • Bruttomethode, bei der die Anlagetöpfe getrennt hochgerechnet werden (Sicherungsvermögen mit der aktuellen Überschussbeteiligung und nur der Fonds mit der unterstellen Brutto-Wertentwicklung)

Die Auswertungen der Umfrage haben ergeben, dass bei den geförderten AltZertG-Verträgen (Riester-Rente und Basisrente) die Bruttomethode gemäß PIA am häufigsten verwendet wird. Bei den nicht geförderten Lebensversicherungsverträgen (bAV-Direktversicherungen und privaten Rentenversicherungsverträgen) halten sich als beliebteste Methoden die Bruttomethode gemäß GDV-Verbands­empfehlung und die Bruttomethode, bei der die Anlagetöpfe getrennt hochgerechnet werden, die Waage.

Fazit

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Versicherer, die die Bruttomethode anwenden, erfreulicherweise angestiegen. Die Auswertungen des IVFP zeigen deutlich, dass den Versicherern das Durcheinander im letzten Jahr bewusst war und sie das Bestreben haben, die Transparenz am Versicherungsmarkt zu erhöhen. Diese Entwicklung ist ein Lichtblick und ausschlaggebend für Versicherungsmakler, die an vorderster Front eine passende Altersvorsorge finden möchten. Dies ist nur mithilfe eines transparenten und qualitativ hochwertigen Tarifvergleichs möglich. Und dieser ist nur dann durchführbar, wenn der Großteil der Versicherer an einem Strang zieht.

Das IVFP freut sich auf die Rating-Ergebnisse des Jahres 2018. Die Methodik in puncto Berechnungen entwickelt sich eindeutig in die richtige Richtung. Das IVFP sieht seine wesentliche Aufgabe darin, mit seinen neutralen und transparenten Vergleichen im Tarifdschungel der Altersvorsorgeprodukte für mehr Transparenz zu sorgen und damit die Orientierung für alle Marktteilnehmer zu erleichtern – ganz nach dem Motto: einfach mehr Vorsorge (www.einfach-mehr-vorsorge.de).

Lichtblick am Tunnelende eines großen Durcheinanders

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 02/2018, Seite 28 f.

 
 
Ein Artikel von
Frank Nobis