AssCompact suche
Home
Management & Wissen
4. Juli 2017
Homosexuelle Paare bei Versicherungen längst gleichgestellt

Homosexuelle Paare bei Versicherungen längst gleichgestellt

Der Bundestag hat die Ehe für alle beschlossen. Wenn homosexuelle Paare heiraten, haben sie künftig die gleichen Rechte wie heterosexuelle Paare, etwa bei einer Adoption. Wie der GDV unterstreicht, ist in vielen Bereichen wie auch den Versicherungen die Gleichstellung längst vollzogen.

Die Ehe für alle wird eingeführt. Dies hat der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen. Damit ist die letzte Hürde zur Gleichstellung homosexueller Paare genommen. Mit der gleichgeschlechtlichen Ehe haben homosexuelle Paare künftig die gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle. Dies öffnet schwulen und lesbischen Paaren in Zukunft zum Beispiel die Möglichkeit, gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont zu diesem Anlass, dass in vielen Bereichen wie auch in den Versicherungen die Ehe und Lebenspartnerschaft längst gleich behandelt werden.

So hatte der Gesetzgeber 2014 auf Druck des Bundesverfassungsgerichts hin einige Vorschriften angepasst, die auch das Thema Versicherungen betrafen. Bei der Riester-Rente beispielsweise sind Lebenspartner unter den gleichen Voraussetzungen mittelbar zulagenberechtigt wie Eheleute. Zudem ist nicht nur für Ehegatten und Kinder eine ergänzende Hinterbliebenenabsicherung möglich, sondern auch für Lebenspartner. Bei der Basis-Rente wurde dies bereits ein Jahr zuvor beschlossen.

Für Haftpflicht lediglich gemeinsamer Haushalt relevant

Wie der GDV weiter betont, würden die Musterbedingungen nicht zwischen homo- oder heterosexuellen Paaren unterscheiden, oft sei nicht einmal der Familienstand wichtig. Leben zwei Menschen zusammen, egal ob verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder als Lebensgemeinschaft, können sie zum Beispiel eine gemeinsame Haftpflichtversicherung abschließen. Auch bei Rechtsschutzversicherungen bestehe die Option, den Partner in den Vertrag mit aufzunehmen, bei vielen Versicherern braucht es dafür keinen Trauschein. Voraussetzung ist lediglich ein gemeinsamer Haushalt. (tk)