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2. Oktober 2018
Industrieversicherung: Wenn Wasser in den Boden einer Großküche dringt

Industrieversicherung: Wenn Wasser in den Boden einer Großküche dringt

Zahlt eine Industriesachversicherung, wenn ein Wasserschaden im Fußboden einer Großküche entsteht? Das kommt darauf an, ob das Wasser aus dem Rohrsystem kommt, sagt das Oberlandesgericht Schleswig.

Spülküchen sind in der Regel großflächig gefließt. So war es auch in dem vor dem Oberlandesgericht Schleswig wegen eines Wasserschadens verhandelten Fall. Hier war Spritz- und Reinigungswasser auf den Boden gelangt und von dort in die Fußbodenkonstruktion eingedrungen. Den Schaden wollte der Betreiber – ein Krankenhaus – von der Industriesachversicherung ersetzt bekommen.

Keine Deckung im Fall von Ablaufrinnen

Die Versicherung lehnte die Deckung jedoch ab. Im Boden der Küche waren Ablaufrinnen aus Edelstahl angebracht, die anfallendes Wasser ableiten sollten. Diese seien laut dem Gericht fehlerhaft abgedichtet worden, weshalb das Wasser in den Fußboden gelangen konnte. Ein versicherter Schaden würde laut Versicherungsbedingungen nur vorliegen, wenn Wasser aus Rohren oder Schläuchen der Wasserversorgung oder aus sonstigen mit diesen Rohrsystemen verbundenen Einrichtungen den Schaden verursacht. Dies sei jedoch hier nicht der Fall. Ein vollständig gefliester oder auf andere Art wasserdicht gestalteter Raum könne nicht als eine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angesehen werden. Der versicherte Austritt von Wasser erfordere, dass diese Einrichtung das Wasser in gewisser Weise „einhege“ oder „engführe“. Der Fußboden zählt nicht dazu. Er bewirkt keine Engführung und dient auch nicht primär dazu, das Wasser in ein Rohrsystem abzuleiten. (tos)

OLG Schleswig, Beschluss vom 18.07.2018, Az.: 16 U 20/18

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