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11. Juli 2018
Infinus-Prozess: Zwei Angeklagte gehen in Revision

Infinus-Prozess: Zwei Angeklagte gehen in Revision

Nur wenige Tage nach der Urteilsverkündung haben zwei der sechs Angeklagten im Betrugsfall des Unternehmens Infinus Revision gegen ihre Haftstrafen angekündigt.

Davon war auszugehen: Der langwierige Prozess um den Anlegerbetrug durch das Unternehmen Infinus ist noch nicht vorbei. Nur wenige Tage nach der Urteilsverkündung am 09.07.2018 durch das Landgericht Dresden haben zwei der sechs Verurteilten Revision angekündigt. Sie wehren sich damit gegen ihre mehrjährigen Haftstrafen wegen gewerbsmäßigem Banden- und Kapitalanlagebetrug. Wie das Handelsblatt berichtet, handelt es sich um den ehemaligen Vertriebschef und den früheren Rechtsberater des Unternehmens. Ihre Freiheitsstrafen betragen sechs Jahre und zehn Monate beziehungsweise fünf Jahre und zehn Monate. Der Hauptangeklagte, Gründer der Infinus-Mutter Jörg Biehl, erhielt die höchste Strafe der Angeklagten von acht Jahren. Den 22.000 geschädigten Anlegern entstand ein Betrugsschaden von 157,6 Mio Euro. (tos)

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