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12. Februar 2014
Insolvenzverfahren über Infinus AG eröffnet

Insolvenzverfahren über Infinus AG eröffnet

Über das Vermögen der Dresdner Infinus-Finanzgruppe ist nun offiziell das Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Weitere 15 Gesellschaften der Infinus-Gruppe befinden sich ebenfalls in der Insolvenz. Vom Niedergang sind rund 40.000 Anleger und über 65.000 Verträge betroffen. Während ein Infinus-Manager aus der Haft entlassen wurde, hat ein anderer Privatinsolvenz angemeldet.

Am Anfang waren es Vorwürfe. Diesen gegenüber zeigte sich die Dresdner Infinus Finanzgruppe allerdings „völlig überrascht“. Des Betrugs und der Schädigung von Anlegern und Investoren lautete der Verdacht der Staatsanwaltschaft, als sie Anfang November des vergangenen Jahres in einer konzertierten Aktion Büroräume des Unternehmens in Deutschland und Österreich durchsuchte und Unterlagen sowie Computer sicherstellte. „Aus unserer Sicht sind die Vorwürfe haltlos und durch nichts zu begründen“, wehrte sich der Vorstand und kündigte eine „enge Kooperation mit den Behörden an, um schnell wieder die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können“. Doch auf den darauf erfolgten Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft kam es schließlich doch zum Insolvenzantrag der Infinus AG Ihr Kompetenz-Partner (IKP).

Das Amtsgericht Dresden hatte Bettina Schmudde, Partnerin der Anwaltskanzlei White & Case Insolvenz GbR, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der IKP bestellt. Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts Dresden erging am 21.11.2013. Die IKP ist eine Tochter der inzwischen insolventen Dresdener Finanzholding Future Business KGaA (FuBus), über deren Vermögen seit November 2013 ebenfalls die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden war.

Nunmehr ist auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IKP eröffnet worden. Das vermeldet nun White & Case in einer Mitteilung. Von der Insolvenz sind rund 530 Gläubiger betroffen, davon 111 Anleihegläubiger, teilt die Kanzlei mit. Letztere hätten insgesamt rund eine Million Euro investiert. IKP sei als Maklerunternehmen innerhalb der INFINUS-Gruppe insbesondere zuständig für die Vermittlung von Finanzprodukten, für die keine besondere Genehmigung der Aufsichtsbehörden notwendig sei. Dazu gehörten unter anderem Versicherungen, Immobilien und Finanzanlagen. Aktuell beschäftige die IKP noch rund 30 Mitarbeiter.

40.000 Anleger, über 65.000 Verträge betroffen

Neben der IKP und der MAS Finanz AG befinden sich derzeit weitere 15 Gesellschaften der Infinus-Gruppe in der Insolvenz, so White & Case. Hierzu gehörten unter anderem die beiden großen Emissionsgesellschaften der Gruppe, die Konzernmutter Future Business KGaA und die Prosavus AG mit insgesamt rund 40.000 Anlegern und über 65.000 Verträgen. Die Insolvenzverfahren über die anderen Gesellschaften werde voraussichtlich überwiegend erst im Frühjahr 2014 eröffnet werden. Grund dafür sei, dass die Ermittlungen der jeweils eingesetzten Insolvenzverwalter noch nicht abgeschlossen werden konnten – nicht zuletzt wegen der großen Anzahl potenzieller Gläubiger und der durch die umfangreiche Beschlagnahme der Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Dresden nur unvollständige Aktenlage dieser Gesellschaften.

„Um eine möglichst hohe Ermittlungsbreite und eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen, arbeiten die Insolvenzverwalter aller Gesellschaften eng zusammen, und zwar sowohl bei der Ermittlung der vorhandenen Vermögenswerte als auch bei der Durchführung der Insolvenzverfahren. Die Eröffnung der IKP ist sachlichen und rechtlichen Zwängen geschuldet“, sagt Bettina Schmudde. Für Schmudde, so heißt es in einer Mitteilung ihrer Kanzlei vom November 2013, gehe es darum, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern, um Gläubigern so viel wie möglich zurückzahlen zu können. Dies benötigt laut Schmudde jedoch etwas Zeit, vor allem im Hinblick auf das komplizierte Firmengeflecht und die Komplexität der vertriebenen Produkte.

Fristen und Gläubigerversammlung

Auf der Internetseite der Finanzgruppe ist derweil zu lesen, dass das Amtsgericht Dresden in seinem Eröffnungsbeschluss den einfachen Insolvenzgläubigern, die nicht zugleich Anleihegläubiger der von der IKP ausgereichten Orderschuldverschreibungen sind, eine Anmeldefrist bis zum 28.03.2014 gesetzt habe. Die Forderungen seien in zweifacher Ausfertigung bei der Insolvenzverwalterin (Königstraße 17, 01097 Dresden) schriftlich anzumelden.

Für die Anleihegläubiger werde am 25.02.2014 eine besondere Gläubigerversammlung stattfinden, in der insbesondere über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters entschieden werden solle. Sollte ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, sei allein dieser zur Anmeldung von Forderungen berechtigt. Sollte dagegen ein gemeinsamer Vertreter nicht gewählt werden, seien die Anleihegläubiger berechtigt, ihre Forderungen selbst bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden (in zweifacher Ausfertigung). Die vom Amtsgericht Dresden gesetzte Frist für die Forderungsanmeldung sei in beiden Fällen der 28.03.2014.

Anfang der Woche ist Medienberichten zufolge der erste von sechs Managern des Unternehmens, die in Untersuchungshaft sitzen, freigelassen worden. Es soll sich um den ehemaligen Vorstand Jens P. handeln, der nun gemeinsam mit den Ermittlungsbehörden zur Aufklärung beitragen soll. Dagegen sitzt der Gründer und Großaktionär der insolventen FuBus noch in U-Haft. Er soll am 03.02.2014 Privatinsolvenz beantragt haben, meldet die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite. Damit könnten Geschädigte Ansprüche aus Arresten nicht mehr in einem Klageverfahren vor Gericht geltend machen, da sie nun in die Insolvenzmasse fallen, so die Verbraucherschützer. Auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwälte gingen davon aus, dass auch die anderen Beschuldigten des Verfahrens bald Insolvenz anmeldeten, um sich nicht den Ansprüchen von der etwa 25 000 Anleger aussetzen zu müssen.

Text: Umar Choudhry