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03/2015
12. März 2015
Internationale Maklernetzwerke unterstützen professionell

Internationale Maklernetzwerke unterstützen professionell

Von Argentinien bis Zimbabwe und überall dazwischen erleben Unternehmen die Chancen und Risiken, die von einer globalen Wirtschaft ausgehen. Immer müssen aber auch nationale Gesetzgebungen und Steuervorschriften beachtet werden. Dafür werden compliancegerechte Versicherungslösungen, die rund um den Globus funktionieren, benötigt.

Unabhängig davon, wo und in welcher Form ein Unternehmen international tätig ist, haben diese unternehmerischen Tätigkeiten eines gemeinsam: Sie sind in vielen Ländern oftmals exponiert Risiken ausgesetzt, die einer branchenspezifischen und individuellen Versicherungslösung in Form von internationalen Programmen bedürfen. Die hierfür notwendigen Absicherungskonzepte müssen in der heutigen Zeit compliancegerecht – in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen – gestaltet werden, unter ­Beachtung der individuellen Risikoeinstellung und abgestimmt auf den branchenorientierten Bedarf des Unternehmens. Nicht nur vor diesem Hintergrund kommen standardisierte Versicherungslösungen oftmals gar nicht infrage, um allen Anforderungen zielgerichtet gerecht zu werden.

Risk Management im Zusammenhang mit dem Thema „Compliance“ wird für Unternehmen immer bedeutender und rückt stetig mehr in deren Bewusstsein, wenn es um die Absicherung von internationalen Risiken geht. Global operierende Maklernetzwerke können wesentliche Hilfestellungen geben – unter Berücksichtigung der jeweiligen Notwendigkeiten –, um ein compliancegerechtes Versicherungsprogramm zu entwickeln und einen international operierenden Versicherer für den Risikotransfer auszuwählen.

Neben einer umfassenden und maßgeschneiderten globalen Versicherungslösung ist – wie bereits erwähnt – auch die Einhaltung lokaler Gesetze, Vorschriften und Steuern ausgesprochen wichtig. Die komplexen Unterschiede bei internationalen Versicherungssteuervorschriften und -sätzen haben bisher häufig dazu geführt, dass bei einem länderübergreifenden Versicherungsschutz der Bereich der „ausländischen Prämiensteuer“ oft völlig vernachlässigt wurde.

Die „ausländische Prämiensteuer“

In dem Fall „Kvaerner plc gegen Staatssecretaris van Financien“ (EuGH, Urteil C-191/99 vom 14.6.2001) wurde festgehalten: Ein Mitgliedsstaat kann Versicherungssteuer auf eine Prämie verlangen, die sich auf die Versicherung einer Tochtergesellschaft bezieht, die in diesem Staat registriert wurde, und zwar auch dann, wenn die Prämie in einem anderen Land von der Muttergesellschaft beglichen wurde. Die Versicherungssteuer wird nach Kvaerner meistens dort ­fällig, wo das Risiko gelegen ist. In manchen Fällen wurde inländische oder gar keine Steuer berechnet. Auf diesen Fall Kvaerner gestützt, sehen die Steuerbehörden vermehrt die Versicherungssteuer als zusätzliche Einnahmequelle. Vor allem in einer Finanzkrise kommt dies manchen Ländern wie gerufen.

Eine besondere Bedeutung bekommt dieses Thema noch bei grenzübergreifenden zentralen Versicherungslösungen für sogenannte Pflichtversicherungs- und/oder Non-admitted-Verbotsländer. In einigen Ländern ist es erlaubt, dass Versicherungsschutz über einen im Ausland ansässigen Versicherer zur ­Verfügung gestellt wird, obwohl dieser Versicherer keine Zulassung für den ­lokalen Versicherungsmarkt besitzt. Dies wird als „non-admitted“ bezeichnet. Oft ist es aber gesetzlich verboten, dass Versicherungsschutz über einen nicht zugelassenen Risikoträger bereitgestellt wird. In diesem Land muss der Versicherungsschutz bei einem lokal ­lizenzierten Versicherer abgeschlossen werden. In diesem Fall wird von einem „Non-admitted-Verbot“ gesprochen. Gesetzliche Bestimmungen regeln Geldstrafen und sonstige Sanktionen für eine nicht zugelassene Deckung, die empfindlich für das betroffene Unternehmen sein können. Ausländische ­Finanzämter und Aufsichtsbehörden erzwingen wegen ihres verstärkten Bemühens, ausstehende Steuerschulden als auch die Verletzung der Erlaubnispflicht aufzuspüren bzw. aufzudecken, ein Überdenken der Lage.

Platzierung bei lokalen Versicherungsgesellschaften

Zwischenzeitlich gibt es weltweit rund 50 Länder, in welchen lokale Versicherungen bei lokal zugelassenen Versicherungsgesellschaften platziert sein ­müssen. Damit sollen die örtlichen Versicherungsunternehmen und letztendlich der lokale Finanzplatz geschützt ­sowie fiskalpolitische Interessen ­gewahrt werden. In Ländern wie unter anderem Brasilien, China, Indien, ­Russland, aber auch der Schweiz gilt es, dieses zu berücksichtigen. Angesichts der überaus hohen Sensibilität rückt die Furcht vor „Unannehmlichkeiten“ mit den Aufsichtsbehörden das Thema ­einer regelkonformen Lösung für alle Beteiligten wieder mehr in den Mittelpunkt. Die vorgenannten „Unannehmlichkeiten“ können sich von Reputationsverlust, empfindlichen Geldstrafen, Handelsverbot, Lizenzentzug, bis hin zu Gefängnisstrafen erstrecken.

Die beiden kurz skizzierten Themenkreise bezüglich der Absicherung von internationalen bzw. globalen Risiken sind prägnante Beispiele, um zu zeigen, dass die Rolle eines mit Know-how ausgestatteten weltweiten ­Maklernetzwerkes immer bedeutender wird, um allen Interessen explizit gerecht zu werden.

Vorteile internationaler ­Maklernetzwerke

Internationale Maklernetzwerke, die zum einen profunde Kenntnisse über die Möglichkeiten weltweiter Versicherungslösungen haben und zum anderen globale Compliance-Anforderungen und lokale Bestimmungen in einzelnen Ländern genau kennen, sind für international tätige Unternehmen äußerst ­vorteilhaft. Sie profitieren von der Netzwerkerfahrung und zuverlässigen Konzepten, um compliancegerechte und ­bedarfsorientierte Versicherungsprogramme zu erhalten. Dies schließt Branchenkenntnisse sowie Erfahrung mit ­besonderen Risiken und deren länderspezifischen Besonderheiten ein und ­erstreckt sich von der Erstellung der Police bis zur Regulierung eines Schadens.

 

Internationale Maklernetzwerke unterstützen professionell

Mithilfe dieser Maklerkompetenz können Firmenkunden negative Rechtsfolgen bei lokalen Verstößen oder ­Deckungslücken nachhaltig vermeiden. Es wird eine hohe Vertragssicherheit in allen Ländern erreicht. Voraussetzung ist, dass das Maklernetzwerk in allen ­wesentlichen Märkten, auch im Schadenbereich mit Experten präsent ist, insbesondere in den ­bekannten Wachstumsregionen (unter anderem den BRIC-Ländern), um seinen Kunden den gewünschten Service vor Ort zu erbringen.

Ein gut funktionierendes und integriertes Maklernetzwerk mit eigenem Branchen- und Platzierungs-Know-how, einheitlichen Service-Standards und Kommunikationsregeln unterstützt ­dabei, diese Fragen sorgfältig zu beantworten und ­potenzielle Lösungen aufzuzeigen. So kann sichergestellt werden, dass eine weltweite Risiko- und Versicherungsstrategie in allen Ländern bestmöglich und rechtskonform umgesetzt wird. Darüber ­hinaus verschafft ein professioneller Netzwerk-Service industriellen Kunden eine hohe Transparenz über sämtliche Versicherungsverträge und Risikokosten rund um den Globus.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 03/2015, Seite 90f.

 
Ein Artikel von
Mathias Pahl