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30. März 2015
Janitos startet neuen Hausrattarif

Janitos startet neuen Hausrattarif

Janitos hat ihre Hausratversicherung überarbeitet. Die Versicherung hat dabei ingesamt 30 Neuerungen und Änderungen umgesetzt. Vermittler und Kunden haben dabei die Wahl zwischen drei Produktlinien und fünf Zusatzpaketen, mit denen sich unter anderem Cyberrisiken versichern lassen.

Die Janitos Versicherung AG startet zum 01.04. eine neue Hausratversicherung mit über 30 Neuerungen und Änderungen. Für bestmöglichen Versicherungsschutz können fünf optionale Zusatzpakete, unter anderem gegen Gefahren und Risiken aus dem Internet, abgeschlossen werden. Besondere Leistungen sind beispielsweise der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit sowie umfangreiche Deckungserweiterungen bei der Außenversicherung.

Drei Produktlinien, fünf Zusatzpakete

Die neuen Tarife umfassen unter anderem die Außenversicherung bis 50 % der Versicherungssumme, der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, die grobe Fahrlässigkeit bei Obliegenheitsverletzungen und die Neutarifgarantie. Vermittler und Kunden haben zunächst die Wahl zwischen den Produktlinien Basic, Balance und Best Selection. Als Ergänzung zu den Leistungen der Produktlinien können bis zu fünf optionale Zusatzpakete gewählt werden: Die Absicherung von Elementargefahren, die Glasversicherung, die Absicherung von Fahrraddiebstahl, den Online-Schutz und die Multi-Garantie. Das Zusatzpaket Online-Schutz hilft unter anderem, digitale Risiken zu minimieren. Versichert sind unter anderem Cyber-Mobbing, Identitätsdatendiebstahl, Urheberrechtsverletzungen und Konflikte mit Online-Händlern.

Multi-Garantie

Konkrete Hilfeleistung bietet Janitos durch rechtliche Erstberatung oder der Beweismittelsicherung für Strafanzeigen. Die Multi-Garantie beinhaltet drei zusätzliche Absicherungskomponenten. Erstens die Vorversicherungsgarantie, welche die Schadenregulierung zu möglichen besseren Leistungen des Vorvertrags garantiert. Zweitens die Individualgarantie, bei der geänderte und neue Risiken bis zu nächsten Hauptfälligkeit mit versichert sind. Und Drittens die Absicherung von grob fahrlässig herbeigeführten Obliegenheitsverletzungen bis zur Versicherungssumme. (mh)