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15. August 2017
JDC unterstützt Diesel-Halter bei Schadenersatzansprüchen

JDC unterstützt Diesel-Halter bei Schadenersatzansprüchen

Mit einem neuen Service bietet die JDC Group Vermittlern die Möglichkeit, vom Diesel-Skandal betroffenen Kunden bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen zu helfen. Die Vermittlung eines Anwalts übernimmt Verbraucherhilfe24. Wer klagt, muss nur im Erfolgsfall einen Teil der Entschädigung abgeben.

Die JDC Group ermöglicht es den rund 16.000 Vermittlern seiner Tochterunternehmen Jung, DMS & Cie. und Finum, die Diesel-Fahrer unter ihren Kunden dabei zu unterstützen, Schadenersatzansprüche im Zuge der Manipulationen an Dieselfahrzeugen zu prüfen. Der JDC-Kooperationspartner Verbraucherhilfe24 übernimmt die Vermittlung eines Fachanwalts sowie die sachkundige gutachterliche Begleitung. Der Service steht auch Kunden des Portals Geld.de zur Verfügung, einer Tochter von JDC.

„Um so viele Kunden wie möglich zu erreichen, stellen wir den angeschlossenen Beratern und Vermittlern unserer Tochterunternehmen entsprechende Informationen zur Verfügung“, erläutert Ralph Konrad, Vorstand der JDC Group AG. „Damit können die Vertriebspartner das hoch emotionale und aktuelle Thema Diesel-Skandal als Serviceleistung für ihre Bestandskunden und zur aktiven Neukundengewinnung nutzen“, so Konrad weiter.

Über die Online-Plattform Geld.de können die betroffenen Kunden ermittelt werden, die in den vergangenen Jahren für ihr Diesel-Fahrzeug eine Kfz-Versicherung berechnet haben.

Kein Kostenrisiko für Diesel-Fahrer

Im Fall einer Klage entsteht Diesel-Fahrern kein Prozess- bzw. Kostenrisiko, denn Verbraucherhilfe24 trägt die Risiken des Verfahrens. Dafür muss der Fahrzeughalter im Erfolgsfall lediglich einen Teil der Entschädigung abgeben. „Wir wissen zwar nicht genau, wie viele Kunden unserer Vermittler einen Diesel fahren, aber rein statistisch gesehen sind unter den 1,2 Millionen Kunden rund eine halbe Millionen Diesel-Halter. Diesen wollen wir über unsere Vermittler zu ihrem Recht verhelfen“, betont Konrad.

Neue Webseite diesel.geld.de

Zudem hat JDC die neue Webseite diesel.geld.de freigeschalten. Hier können sich Verbraucher informieren, ob sie Rechtsansprüche geltend machen können, wie groß die Erfolgschancen sind und wie eine mögliche Klage organisatorisch abläuft. (tk)