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12. Januar 2017
Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehltage rechtmäßig

Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehltage rechtmäßig

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn keine Besserung der Erkrankung in Sicht ist und die Arbeitserleichterungen seitens des Arbeitgebers keine Früchte tragen. So urteilte das Landesarbeitsgericht Köln.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, arbeitete ein Paketsortierer seit über zehn Jahren für seinen Betrieb. Seit 2007 allerdings fehlte er regelmäßig auch über längere Zeiträume. Der Mann litt an Depression und konnte daher seinen Arbeitsalltag nicht mehr bestreiten. Sein Arbeitgeber versetzte ihn daraufhin an einen weniger anstrengenden Arbeitsplatz und schraubte das Arbeitspensum auf zwölf Wochenstunden herunter. Dies trug allerdings nicht zu einer besseren Situation bei und der Betrieb kündigte dem Mann.

Betrieb hat soziale Verantwortung gezeigt

Das Landesarbeitsgericht bestätigte nun die Kündigung. Sie sei deshalb wirksam, weil keine Besserung der Erkrankung nach sieben Jahren in Sicht sei. Abzuwägen seien hier stets die Interessen des Arbeitgebers mit denen des Mitarbeiters, auch in Hinblick auf Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Der Betrieb habe alles unternommen, um den Mitarbeiter zu halten. Mehr könne dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden, so das Gericht. (tos)

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 01.06.2016, Az.: 11 Sa 25/16