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12. Mai 2015
Kaum Veränderungen in den Vergütungssystemen seit dem LVRG

Kaum Veränderungen in den Vergütungssystemen seit dem LVRG

Die Einführung des LVRG hat einer aktuellen Studie zufolge bisher in der Breite kaum Auswirkungen auf Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung. Bestandsprovisionen im Ausschließlichkeitsvertrieb sind demzufolge zudem immer noch nicht die Regel.

Die Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung sind seit Einführung des LVRG noch nicht in der Breite gesunken. Das ist das Ergebnis der Studie „Provisionen und Courtagen – Was zahlen Versicherer ihren Vermittlern?“ von VersicherungsJournal, Towers Watson sowie der Fachhochschule Dortmund. Gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2011 sind die Abschlussprovisionssätze im Durchschnitt nahezu unverändert. Die durchschnittliche Abschlussprovision von Ausschließlichkeitsvertretern ist von 2011 bis 2015 von 26,2 auf 26,6 Promille gestiegen, bei Mehrfachvertretern von 34,6 auf 36,2 Promille und bei Maklern sogar von 39,3 auf 39,4 Promille.

Bestandsprovisionen noch nicht die Regel

Bestandsprovisionen im Ausschließlichkeitsvertrieb sind der Untersuchung zufolge zudem immer noch nicht die Regel. „Entsprechend müssen die Versicherer nun, je nach Vertriebsmix, erhebliche Vorfinanzierungslasten schultern“, erläutert Professor Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Die durchschnittliche Stornohaftungszeit beträgt bei Maklern und Mehrfachvertretern nun je 5,1 Jahre. Das bedeutet einen leichten Anstieg seit 2011, als der Satz noch nicht gesetzlich auf mindestens 5 Jahre festgelegt war. Bei Ausschließlichkeitsvertreten ist sie sogar um 0,5 auf 5,4 Jahre gestiegen.

Noch kaum Anpassungen vorgenommen

Über eine Anpassung des Vergütungssystems berichtet nur rund ein Drittel der Vermittler. Knapp die Hälfte gab an, dass LVRG-bedingte Veränderungen für die nächsten Monate geplant sind. Auf die Frage, welche Art von Veränderungen durch das LVRG im Vergütungssystem erfolgen oder geplant sein dürften, antworteten die Befragten vor allem mit einer „Senkung des Abschlussprovisionssatzes ohne weiteren Ausgleich“. Zudem würden Teile der Abschlussprovision oft auf die Laufzeit verteilt sowie die Stornohaftung verlängert. Eher bedeutungslos ist dagegen bisher die Variante die gesamte Vergütung auf die Laufzeit zu verteilen.

Vergütungen in der Kranken- und Sachversicherung

In der Krankenversicherung sind der Untersuchung zufolge keine über den seit 2012 geltenden gesetzlichen Deckel hinausgehenden Abschlussvergütungen mehr zu finden. Im Durchschnitt sind die Kranken-Abschlussprovisionen vor allem bei Maklern leicht gesunken. In der Sachversicherung gewinne die durchlaufende Vergütung auch im Vertretervertrieb an Bedeutung. Die durchschnittlichen Provisionssätze der drei Vertriebswege würden sich hier vermehrt angleichen.

Weitere Anpassungen werden erwartet

Bei übergreifender Betrachtung aller Sparten lässt sich laut der Studie erkennen, dass das Provisionsniveau insbesondere in der Ausschließlichkeit seit 2011 leicht gestiegen ist. Nur in der Krankenversicherung ist die durchschnittliche Abschlussprovision etwas gesunken. „Wir können aber davon ausgehen, dass dem Versicherungsvertrieb insgesamt noch größere Veränderungen bevorstehen. Der Vertrieb muss sich an die geänderten Vergütungssysteme anpassen, wird dies vielfach aber nur mit Übergangshilfen bewältigen können“, fasst Professor Michael Radtke daher die Studienergebnisse zusammen. (mh)