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25. Januar 2017
Keyperson-Absicherung von WFC zahlt Einmalbeitrag

Keyperson-Absicherung von WFC zahlt Einmalbeitrag

Zur Absicherung von Schlüsselpersonen in mittelständischen Unternehmen hat Wunderlich Financial Consulting eine Versicherungslösung entwickelt, die im Fall einer Berufsunfähigkeit anstatt einer Rente einen Einmalbeitrag zahlt.

Das Beratungsunternehmen Wunderlich Financial Consulting hat gemeinsam mit Partnern in der Versicherungswirtschaft eine Absicherung von Schlüsselpersonen in Unternehmen entwickelt, mit der nicht nur schwere Erkrankungen oder der Verlust von Köperteilen versichert sind, sondern auch die Berufsunfähigkeit des Mitarbeiters. Tritt diese ein, zahlt der Versicherer einen Einmalbeitrag statt einer Rente. Das betroffene Unternehmen erhält somit sofort ausreichend finanzielle Mittel, die für den Ersatz der Schlüsselperson erforderlich sind und kann ohne Verzögerung eine Lösung für die Aufrechterhaltung des Betriebs organisieren.

„Oftmals hängt der Erfolg eines Unternehmens wesentlich von einigen wenigen Mitarbeitern ab: ein Spitzenverkäufer im Außendienst, der das Gros der Aufträge an Land zieht; ein Projektleiter, der alle Details einer Entwicklung aus dem Effeff kennt, oder ein Geschäftsführer, der den Laden fest im Griff hat. Fällt diese Person aus, dann entsteht nicht nur eine große Lücke, sondern häufig ist der Weiterbetrieb ernsthaft gefährdet“, schildert Claus Wunderlich, Geschäftsführer von Wunderlich Financial Consulting, die Situation von vielen mittelständischen Unternehmen. „In Großbetrieben kann die Arbeit delegiert werden, bei einem Mittelständler hängt alles meist an der einen entscheidenden Person.“

Regelmäßige Anpassungen bei der Versicherungssumme möglich

Die Versicherungssumme wird jährlich abgefragt, sodass regelmäßige Anpassungen möglich sind, zum Beispiel, wenn sich das Gehalt der Schlüsselperson geändert hat. Mit einer Vorsorge-Checkliste, die Wunderlich Financial Consulting gemeinsam mit Finanzexperten und Steuerberatern entwickelt hat, können die wichtigsten Punkte zur Absicherung des Schlüsselpersonenrisikos überprüft werden. (ad)