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Finanzen
30. März 2016
KfW erweitert Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

KfW erweitert Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen

Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt weiter stark. Laut der Kriminalstatistik gab es in der Bundesrepublik im vergangenen Jahr 167.136 Wohnungseinbrüche – und damit fast 10% mehr als im Vorjahr. Damit sich Bürger besser vor Einbrüchen besser schützen können, erweitert die KfW zum 01.04.2016 die Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen.

Die KfW erneuert zum 01.04.2016 nicht nur das Programm „Energieeffizient Bauen“, sondern erweitert auch die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen.

Bereits über 10.000 Anträge genehmigt

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden. Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren.

Erweiterter Förderkatalog

„Mit dem weiter verbesserten Förderangebot für Einbruchschutzmaßnahmen können Mieter und Eigentümer nun noch flexibler in die Sicherheit der eigenen vier Wände investieren“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Zusätzlich wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen erweitert. Förderfähig sind u. a.:

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern

Lesen Sie hierzu auch das Interview „Gute Finanzierungsberater sind sehr wichtig“ mit Manuela Mohr, Referentin Vertrieb der KfW Bankengruppe. (mh)