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2. Februar 2017
KfW verfünffacht Förderung für Einbruchschutz

KfW verfünffacht Förderung für Einbruchschutz

Einbruchschutz steht bei den Deutschen offenbar hoch im Kurs. Die Nachfrage nach dem entsprechenden KfW-Programm ist so groß, dass die Förderbank das dafür zur Verfügung gestellte Volumen verfünffacht. Pro Wohneinheit können Bauherren weiter zwischen 200 und 1.500 Euro aus dem Fördertopf erhalten.

Die KfW hat ihre Zuschüsse für den Einbruchschutz wegen der großen Nachfrage drastisch erhöht. Die Förderbank hält dafür nach eigenen Angaben in diesem Jahr 50 Mio. Euro bereit. Im vergangenen Jahr waren es noch 10 Mio. Euro. Damit können mehr Bürger, die in einbruchhemmende Maßnahmen investieren, in den Genuss der Förderung kommen.

200 bis 1.500 Euro

Die Höhe der Förderung liegt zwischen 200 und maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit – je nach Investitionssumme. Darin enthalten sind sowohl Material- als auch Handwerkerkosten. Gefördert werden zum Beispiel Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haustüren, Fenster, Gitter und Rollläden sowie die Installation von Bild- und Gegensprechanlagen und Bewegungsmeldern. Wer an der Förderung interessiert ist, muss die KfW-Zuschüsse vor dem Umbau beantragen und mindestens 2.000 Euro investieren. Erst ab dieser Summe sind Hausbesitzer förderberechtigt. (mh)