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20. Oktober 2017
Kommt es zu ZZR-Erleichterungen zulasten von LV-Provisionen?

Kommt es zu ZZR-Erleichterungen zulasten von LV-Provisionen?

Im nächsten Jahr steht die Revision des LVRG an und die Politik ist mit der bisherigen Entwicklung der Provisionen eher unzufrieden. Der VDVM rechnet deshalb mit einem Deal, bei dem die Zinszusatzreserve (ZZR) und die Abschlussprovisionen in die Waagschale geworfen werden.

Verschiedene Studien und Befragungen haben in den vergangenen Monaten ergeben, dass das LVRG aus dem Jahr 2014 zu einer Absenkung der Vergütungen in der Versicherungsvermittlung geführt hat. Damit wäre dann auch ein wichtiges Ziel des Gesetzgebers erreicht worden. Als Maßnahme diente dazu eine bilanzielle Veränderung bei den Versicherern. Nach dem LVRG dürfen nur noch 25 statt bisher 40‰ Abschlusskosten bilanziell berücksichtigt werden. Infolge sind Abschlussvergütungen zugunsten einer höheren laufenden Vergütung für die Betreuung zurückgegangen.

Allerdings scheinen die Politiker in Berlin mit dem bisherigen Ergebnis doch nicht so zufrieden zu sein. Der VDVM stellt bei den Politikern eine gewisse Enttäuschung fest, dass Provisionen und Courtagen nicht so schnell sinken wie sie dies erhofft hätten. Es gebe deshalb Tendenzen, der Versicherungswirtschaft bei der Zinszusatzreserve (ZZR) entgegenzukommen, dafür aber weitere Maßnahmen bei der Abschlussvergütung einzuleiten.

„Die Zeche zahlen die Makler“

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage der Grünen (Drucksache 18/13596) zur Zinszusatzreserve war denn auch schon die Rede von einem Gesamtpaket. Das Bundesministerium der Finanzen strebt demnach, „ähnlich wie beim Lebensversicherungsreformgesetz ein ausgewogenes Gesamtpaket an, in dem die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden.“ „Die Vermutung liegt nahe, dass Erleichterungen bei der ZZR mit einer Deckelung der Abschlussvergütung erkauft werden könnten. Die Zeche zahlen in diesem Fall vor allem Makler“, so VDVM-Vorstand Oliver Fellmann.

Erhöhung der Betreuungsvergütung für Makler

Sollte es also bei der LVRG-Revision zu einer Deckelung der Provisionen, etwa auf 25‰, kommen, wird das die Einnahmen aus dem LV-Geschäft alle Vermittlerbüros treffen. Fellmann sieht aber eine besondere Benachteiligung für Versicherungsmakler: „Eine einheitliche Vergütungsobergrenze setzt sich darüber hinweg, dass Makler ihren Geschäftsbetrieb einschließlich Aufwendungen für IT, Compliance, Marketing und Weiterbildung aus eigenen Mitteln finanzieren müssen.“ Vertreter hingegen würden viele dieser Leistungen vom Versicherer bekommen. Demnach würden bei identischer Abschlussvergütung die Vertriebskosten für die Ausschließlichkeit deutlich über denen im Maklergeschäft liegen. „Die Betreuungsvergütung für Makler zu erhöhen, wäre die logische Konsequenz, wenn auch keine befriedigende Antwort auf mögliche Liquiditätsengpässe“, erklärt Fellmann. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 20. November 2017 - 19:17

Weshalb nicht bei den Vorständen und Angestellten, die ja im Schnitt deutlich mehr, bei weniger Risiko verdienen, äh, bekommen?
Wieder mal entscheiden Beamte die sich am deutschen Wohlstand gütlich tun. Über Politiker auch in Brüssel, die es nicht schaffen oder wollen, klare Steuergesetze zu erlassen, dafür bei Personen die sich bemühen die Altersvorsorge vieler Bürger zu stärken und laut Statistik sowieso nicht zu den Spitzenverdienern gehören, erspare ich mir das was zu sagen wäre.Das ist genau die EU die sich um gekrümmte Bananen deutlich mehr als um die Umwelt und irre Steuervermeidungskonzepte kümmert und deswegen von den meisten Bürgern abgelehnt wird.Frau Merkel ist da natürlich ganz vorne dabei. Ein krankes System. Wie die ganze Politik, man beschäftigt sich um kleinste Nebensächlichkeiten um die wirklichen Propleme nicht lösen zu müsen.