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Steuern & Recht
7. März 2017
Krankentagegeld für Selbstständige im Mutterschutz

Krankentagegeld für Selbstständige im Mutterschutz

Der Bundestag hat im Februar eine Krankentagegeldreform auch für selbstständig privat versicherte Schwangere und Mütter beschlossen. Schwangerschaft und Wochenbett generieren künftig einen Anspruch auf Bezug von Krankentagegeld.

Das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (BT-Drucksache 18/10186), legt fest, dass Mütter, die bisher mit ihrem privaten Krankenversicherungsvertrag ein Krankentagegeld mit versichert haben, frei entscheiden können, ob sie sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt weiter beruflich tätig sein oder stattdessen eine Kompensation für den Verdienstausfall bei ihrem privaten Krankentagegeld-Versicherer geltend machen wollen. Angestellte Frauen, denen ja bereits aus anderen Quellen Mutterschaftsgeld zusteht, sind davon ausgeschlossen.

Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmerinnen aufheben

Bisher war das für selbstständige privat versicherte Frauen nicht möglich, da Schwangerschaft und Geburt nicht als Krankheit gelten. Das hat dazu geführt, dass viele Mütter entweder rund um die Geburt weiter gearbeitet haben oder für die Zeit an die eigenen Ersparnisse gehen mussten. Gängige Praxis war auch oft, dass ein Arzt des Vertrauens die werdende Mutter für die Krankentagegeldversicherung krankgeschrieben hat. Diese Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmerinnen wird nun mit dem vom Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ beseitigt. Laut Bundesgesundheitsministerium soll es bereits „ganz überwiegend“ im März 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates mehr. (kk)