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26. Mai 2015
KS/AUXILIA: Rechtsschutzabsicherung für Geschäftskunden

KS/AUXILIA: Rechtsschutzabsicherung für Geschäftskunden

Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich nicht nur für Privatleute, auch im gewerblichen Bereich ist sie sinnvoll. Die AUXILIA hat in ihrer JUR-Linie ein Bausteinsystem entwickelt, das für jedes Risiko passenden Schutz bietet.

Von Klaus Hellwig, Direktor Vertrieb der KS/AUXILIA Rechtsschutz

Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten sind enorm angestiegen. Neben dem Kostenrisiko steht in einigen Situationen zusätzlich der gute Ruf der Firma auf dem Spiel. Welche Gefahrenabsicherung ist also für einen Geschäftskunden sinnvoll? Während für Privatkunden die häufigste Absicherung die Grundabsicherung für Privat, Beruf, Verkehr darstellt, ist im geschäftlichen Bereich der „Spezial-Rechtsschutz“ (§ 28 ARB) besonders wichtig. In der Regel sind hier neben dem Firmen- und Privatbereich die Streitigkeiten im Verkehr, rund um das Wohnen und die Nutzung der Büro- und Geschäftsräume abgesichert.

Spezielle Rechtsschutzbausteine für Gewerbe

Keine andere Absicherung hat in den letzten Jahren eine so große Bedeutung gewonnen wie der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR). Hiermit ist der strafrechtliche Vorwurf von Vergehen und Verbrechen versichert. Schon der bloße Vorwurf zwingt die Strafverfolgungsbehörden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Hierdurch geraten Selbstständige und Firmen oft in erhebliche Reputationsprobleme – die Berichterstattung in Medien verschärft dieses Problem. Ein weiterer Baustein der gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für die Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stehen. Diese Absicherung ist bislang selten in der Rechtsschutzversicherung für Geschäftskunden enthalten.

Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Hier sind Streitigkeiten der Geschäftskunden für schuldrechtliche Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatt­räumen und Einrichtungen stehen, versichert. Wenige Rechtsschutzversicherer erweitern diese Deckung durch die Mitversicherung der eingekauften Dienstleistungen (zum Beispiel Telekommunikation, Werbung, Aktenentsorgung oder auch Eventmanagement). Je nach Bedarf und Risikosituation können der Inkasso-Rechtsschutz, der Kleinunternehmer-Rechtsschutz, der Rechtsschutz für Vermietung/Verpachtung und der private Rechtsschutzbereich für weitere Inhaber eingeschlossen werden.

Vorsorge-Rechtsschutz

Unter dem wichtigen Vorsorge-Rechtsschutz versteht man die Erweiterung des Deckungsumfangs um noch nicht bekannte, später eintretende Änderungen der Risikosituation. Wichtig ist nicht nur der Einschluss, sondern auch die richtige Ausgestaltung. Der Vorsorge-Rechtsschutz sollte viele Konstellationen einschließen, die neuen/zusätzlichen Risiken ohne Wartezeit aufnehmen und die Selbstbeteiligung sollte gering sein.

Private Absicherung

Geschäftskunden sollten auch für ihren privaten Bereich gut abgesichert sein. Wird zum Beispiel der Spezial-Rechtsschutz versichert, ist der Geschäftsführer meist automatisch als Privatperson im Privat- und Verkehrsbereich rechtsschutzversichert. Ist für die Firma zusätzlich ein SSR vorhanden, gilt dieser in der Regel auch für den privaten Bereich. Bei einigen Rechtsschutzversicherern können sich Geschäftskunden in den privaten Tarifen versichern, also ohne Absicherung ihrer gewerblichen Risiken.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Im klassischen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz geht es um die Absicherung von Vertragsstreitigkeiten vor Gericht im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit – das sind generell die Verträge mit Kunden, Lieferanten etc. Aufgrund der hohen Schadenaufwendungen wird heute dieser Schutz nur noch für wenige ausgewählte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Ärzte oder Steuerberater angeboten. Wenige Versicherer bieten ihn auch für andere Betriebsarten – meistens aber mit hohen Einstiegsvoraussetzungen.

AUXILIA JUR-Linie

Die AUXILIA bietet für die Geschäftskunden mit ihren Leistungszusagen zum Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, dem Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz und dem Inkasso-Rechtsschutz eine weitgehende, unkomplizierte, leistungsstarke und günstige alternative Lösung. Auch im Rechtsschutz bieten Spezialversicherer wie die AUXILIA Sonderlösungen für bestimmte Kundengruppen – für die Mediziner beispielsweise mit dem Regress-Rechtsschutz oder für Landwirte mit den Cross-Compliance-Streitigkeiten.

Die alleinige Absicherung des Verkehrsbereiches ist bei Geschäftskunden selten, da sie meist unzureichend ist. Die Grundabsicherung ist in der Regel der Spezial-Rechtsschutz. Die Empfehlung für die richtige Rechtsschutz-Absicherung geht klar zu einer umfassenden Variante, also mit den wichtigen Bereichen für die Versicherungen, Hilfsgeschäfte und den SSR. Um diesen Schutz für den Kunden „bezahlbar“ zu machen, kann eine höhere Selbstbeteiligung oder ein intelligentes Schadenfreiheitssystem gewählt werden. Die Anrechnung schadenfreier Jahre beim Vorversicherer ist nur bei wenigen Versicherern im Angebot. Mit der JUR-Linie der AUXILIA erhalten Geschäftskunden die „richtige“ Rechtsschutzabsicherung.