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1. Oktober 2015
Per Kurzantrag zum neuen uniVersa-Krankenzusatztarif

Per Kurzantrag zum neuen uniVersa-Krankenzusatztarif

uni-med|A, der neue ambulante Zusatztarif der uniVersa, leistet unter anderem für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit und ist über einen speziellen Kurzantrag mit nur einer Gesundheitsfrage abschließbar.

Mit dem ambulanten Zusatztarif uni-med|A, den die uniVersa Krankenversicherung a.G. zum 01.10.2015 auf den Markt gebracht hat, können gesetzlich Krankenversicherte ihr Preis-Leistungs-Verhältnis über die drei Leistungsstufen Komfort, Premium und Exklusiv selbst wählen. Erstattet werden alle ambulanten Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktiker nach Methoden der Naturheilkunde und außerschulmedizinischen Verfahren, inklusive aller im Hufeland-Verzeichnis genannten Therapieformen. Hierzu gehören beispielsweise Akupunktur, Anthroposophie, Homöopathie einschließlich Globuli, Osteopathie und traditionelle chinesische Medizin. Je nach Tarifstufe werden 50, 70 oder 90% erstattet, innerhalb von zwei Kalenderjahren maximal bis zu 1.800 Euro. Die Leistung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Heilpraktiker (GebüH).

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen, die von einem Arzt durchgeführt werden, sind ohne weitere Beschränkungen mitversichert. Darunter fallen auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Manager-Check-ups, Augen- und Hautkrebsvorsorgemaßnahmen, gynäkologische Ultraschalluntersuchungen sowie Hepatitis- und Reiseschutzimpfungen. Innerhalb von zwei Kalenderjahren werden je nach Tarifstufe bis zu 375 Euro erstattet. Für Brillen, Brillengestelle und Kontaktlinsen gibt es im Tarif uni-med|A alle zwei Jahre bis zu 300 Euro. Die uniVersa leistet zudem für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit beispielsweise durch LASIK-Operationen oder Clear-Lens-Exchange, einmalig bis zu 1.500 Euro.

Kurzantrag mit einer Gesundheitsfrage

Der Abschluss des Tarifs uni-med|A ist über einen speziellen Kurzantrag möglich. Darin sind alle gesetzlichen Bestandteile wie Verbraucherinfo und Produktinformationsblatt enthalten. Der Abschluss ist mit nur einer Gesundheitsfrage möglich. Zudem kann der Antrag in der Beratung ohne Einsatz von Technik genutzt werden. Für Kinder gibt es den ambulanten Zusatzschutz bereits ab rund 4 Euro monatlich, für Erwachsene ab 8,82 Euro. (ad)