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6. März 2015
Lebensversicherung: Effektive Überschussbeteiligung muss sichergestellt sein

Lebensversicherung: Effektive Überschussbeteiligung muss sichergestellt sein

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 06.03.2015 einer Verordnung zur Rückstellung für Beitragserstattungen in der Lebensversicherung (RfB-Verordnung) nur mit Auflagen zugestimmt. Die Forderung: Die effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in der Lebensversicherung muss sichergestellt sein.

Der Bundesrat möchte den Spielraum für Versicherer erweitern, höhere Ausschüttungen an die Versicherten vornehmen zu können. Zudem wollen die Länder eine effektive Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer sicherstellen. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Vorlage in der gewünschten Form verkündet. Es ist vorgesehen, dass die RfB-Verordnung dann am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.

Die Vorlage konkretisiert Vorgaben zur Rückstellung für Beitragserstattungen in der Lebensversicherung. Künftig soll die Überschussbeteiligung der Versicherten nicht mehr davon abhängen, ob der Vertrag zum Alt- oder Neubestand des Versicherers gehört. Bereits erworbene individuelle Ansprüche oder Anwartschaften sollen in jedem Fall in voller Höhe erhalten bleiben.

Die Vorlage der Bundesregierung sieht vor, dass künftig RfBs in Höhe von bis zu 80% der Eigenmittelanforderungen der Versicherungen („Solvabilitätsspanne“) kollektiviert werden dürfen. Der federführende Finanzausschuss und der mitberatende Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfehlen jedoch, die maximale Obergrenze für den kollektiven Teil der RfB auf 60% zu begrenzen.

Die RfB-Verordnung steht im Zusammenhang mit dem SEPA-Begleitgesetz aus dem Jahr 2013.

Ein Video der Redebeiträge in der Länderkammer zur RfB-Verordnung kann angesehen werden unter www.bundesrat.de.(kb)