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11. April 2016
Lebensversicherungsfonds: fehlerhafte Aufklärung über Provision

Lebensversicherungsfonds: fehlerhafte Aufklärung über Provision

Lebensversicherungsfonds gelten als sehr risikoreiche Anlagen. Trotzdem haben sich zahlreiche Anleger für diese Variante entschieden und zum Teil viel Geld verloren. Inzwischen haben sich auch einige Gerichte mit dieser Thematik befasst. Im Fokus steht hierbei der Schadenersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers. So hat jüngst das Landgericht Frankfurt die Frankfurter Sparkasse zur Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.

In Deutschland sind seit der Einführung des KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) im Jahr 2013 Investitionen in Lebensversicherungsfonds nur noch über einen sogenannten „Spezial-AIF“ möglich. Bereits im Jahr 2011 konnte der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. in diesem Segment kein Platzierungsgeschehen mehr feststellen. In den Jahren 2008 bis 2010 wurden nach bsi-Angaben Eigenkapital in Höhe von rund 461,8 Mio. Euro gesammelt. Wie viel Eigenkapital derzeit noch in Lebensversicherungsfonds platziert ist, ist nicht bekannt. Dies hat der BVZL – Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. auf Anfrage von AssCompact mitgeteilt. Zahlen zum Ankaufvolumen deutscher Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt des Jahres 2015 von BVZL-Mitgliedern werden erst in Kürze veröffentlicht.

Lebensversicherungsfonds stehen seit der Finanzkrise im Jahr 2009 massiv in der Kritik. Aufgrund der Schieflage zahlreicher Fonds kam es zu massiven Verlusten. Eine Vielzahl von Anlegern hat ihr Erspartes verloren. Inzwischen sind zahlreiche Gerichtsverfahren zu dieser Thematik anhängig bzw. abgeschlossen und zahlreiche Vergleiche wurden geschlossen.

Nun hat sich erneut ein Gericht mit den hochriskanten Lebensversicherungsfonds beschäftigt. Das Landgericht Frankfurt hat die dort ansässige Sparkasse dazu verurteilt die Beteiligung einer Kundin an einem Lebensversicherungsfonds rückabzuwickeln.

Keine Aufklärung über Provisionen

In dem von der Esslinger Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann erstrittenen Fall ging es um den geschlossenen Lebensversicherungsfonds HSC Optivita VIII UK. Nach Angaben der Kanzlei wollte die Klägerin eine sichere Kapitalanlage erwerben und hat sich von der Sparkasse Frankfurt beraten lassen. Die Klägerin vertraute der Empfehlung der Sparkasse und erwarb daraufhin eine Beteiligung in Höhe von 25.000 Euro zzgl. Agio an dem Lebensversicherungsfonds. Während der Beratung wurde die Klägerin lediglich über das Agio aufgeklärt, welches als Provision an die Beklagte fließen würde, so die Kanzlei. Tatsächlich habe die Sparkasse allerdings neben dem Agio weitere Provisionen erhalten, über die sie die Klägerin nicht aufgeklärt hat. Dies war auch die Überzeugung des Gerichts und hat die Sparkasse zur Rückabwicklung der Beteiligung und Zahlung von rund 21.000 Euro verurteilt. (kb)

Landgericht Frankfurt, Urteil vom 23.03.2016, Az.: 2–25 O 709/5, nicht rechtskräftig