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Steuern & Recht
24. Februar 2015
Lob für Überarbeitung des Einlagensicherungssystems

Lob für Überarbeitung des Einlagensicherungssystems

Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Einlagensicherungssystems ist von Experten in einer Anhörung des Finanzausschusses gelobt worden. Es handele sich um den letzten noch fehlenden Baustein der europäischen Bankenunion.

Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zum besseren Schutz von Anlegern (siehe auch „Einlagensicherungssystem wird überarbeitet“) werden von Sachverständigen größtenteils begrüßt. So bezeichneten der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband sowie der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands in einer Anhörung des Finanzausschusses am 23.02.2015 die Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht als „insgesamt sehr gelungen“ und zeigten sich „insgesamt sehr zufrieden“. Auch der Verband der Auslandsbanken lobte die Umsetzung in seiner Stellungnahme als „weiteren und letzten noch fehlenden Baustein der europäischen Bankenunion“. Vom Centrum für europäische Politik hieß es, die Einlagensicherungsrichtlinie stärke die Glaubwürdigkeit der Einlagensicherungssysteme und „senkt die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme von Steuergeldern“.

Anleger kommen im Entschädigungsfall schneller an ihr Geld

Grundlage der Anhörung war der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über Einlagensicherungssysteme (Bt-Drs.: 18/3786), mit dem Anleger besser geschützt werden und im Entschädigungsfall innerhalb von sieben Tagen an ihr Geld kommen sollen. Bisher betrug diese Frist 20 Tage. Der Anlegerschutz wird in einigen Fällen über die Grenze von 100.000 Euro pro Institut ausgeweitet. So sind Gelder für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Einzahlung über einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro hinaus geschützt, soweit die Einzahlung mit bestimmten Lebensereignissen zusammenhängt. Genannt werden etwa der Verkauf einer Privatimmobilie oder Auszahlungen aus Ansprüchen aus dem Sozialgesetzbuch.

Dies begrüßte Professor Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanzzentrums, „zur Vermeidung sozialer Härtefälle“ ausdrücklich. Auch die Verkürzung der Auszahlungsfristen sei „ein wichtiger Vorgang zur Begrenzung möglicher Panikhandlungen von Sparern im Fall des Zusammenbruchs eines Kreditinstituts“. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband befürwortet den jetzt „relativ schnellen Prozess“ der Auszahlung der Anlegergelder. (kb)