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2. Februar 2016
Maklerpool-Initiative will „Provisionsabgeber“ ausschließen

Maklerpool-Initiative will „Provisionsabgeber“ ausschließen

Beim 10. Treffen der Initiative „Pools für Makler” des AfW-Verbands in Mannheim wurde eine Erklärung zur Provisionsabgabe verabschiedet. Die Mitgliedsunternehmen sollen demnach auf die Zusammenarbeit mit Vermittlern oder anderen Organisationen, die mit einer Provisionsabgabe werben, verzichten.

Die Mitgliedsunternehmen der Initiative „Pools für Makler“ haben vergangene Woche bei einem Treffen am Rande des Fondskongress eine Erklärung zur Provisionsabgabe unterzeichnet. Die „Mannheimer Erklärung“ soll dazu beitragen, den Berufsstand des unabhängigen Versicherungsmaklers zu erhalten, der im ausschließlichen Interesse seiner Kunden handelt und hierfür angemessen vergütet werden muss, erklärt der AfW-Verband, der hinter der Pool-Initiative steht. Unterzeichner der Erklärung sind die Maklerpools BCA, Fonds Finanz, Jung DMS & Cie. AG, maxpool, Netfonds, Fondskonzept, WIFO, Degenia und aruna.

In der Erklärung heißt es, dass die unterzeichnenden Pools und der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung für eine qualitativ hochwertige, an den Kundenbedürfnissen orientierte Beratung und Betreuung stehen. Sie sehen die onlinegestützte Beratung als zukunftsorientierte Ergänzung des Beratungs- und Betreuungsangebotes an. Eine ausschließlich auf die Provisionsabgabe gestützte Werbung, mit der einige FinTechs und „digitale Makler“ auf den Markt gehen, widerspreche dagegen dem Leitsatz der guten Beratung und Betreuung. Die Unterzeichner sollen daher auf eine Zusammenarbeit mit Unternehmen verzichten, deren Geschäftsmodell und Werbung ausschließlich auf das Versprechen von Provisionsabgabe oder das Ausloben sonstiger Vergütungen für den Abschluss eines Versicherungsvertrages an den Kunden ausgerichtet ist. Gleichzeitig fordern die Unterzeichner die Versicherer auf, die Zusammenarbeit mit diesen „Provisionsabgebern“ einzustellen bzw. erst gar nicht aufzunehmen. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Jürgen Diefenbach am 03. Februar 2016 - 10:46

Hoffentlich beobachten die Maklerpools auch die Versicherer, welche sich die Kundenverbindungen durch Provisionsrückzahlung erhalten.

Wie mir u.a. von einem ehemaligen Ausschließlichkeitsvertreter bestätigt wurden, praktiziert dies sein damaliger Arbeitgeber - die Allianz. Bei einem Großkunden wurde ich gefragt, ob ich auch steuerfrei einen 5-stelligen Betrag an die Inhaberin leiste, wie dies die Allianz als besitzender Versicherer tut. Da ich ablehnte, verblieben die Verträge trotz einer möglichen Beitragsreduzierung für das Unternehmen im 6-stelligen Bereich bei diesem Versicherer.

Sind die Pools dann auch so konsequent und vermitteln für diesen Versicherer nicht mehr ??? Nur so können die schwarzen Schafe aussortiert werden. Immerhin bleibt das Provisionsabgabeverbot mindestens bis Mitte 20107 bestehen, weshalb diese Vorgehensweise ohnehin strafbar ist.