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30. Juni 2017
Map-Report: Große Unterschiede bei den Bedeckungsquoten

Map-Report: Große Unterschiede bei den Bedeckungsquoten

Mitte Mai mussten die deutschen Versicherungsunternehmen erstmals ihren „Solvency and Financial Condition Report“ veröffentlichen. Der aktuelle Map-Report Nr. 893 nimmt aktuell nun die Bedeckungsquoten von 80 Lebens- und 34 privaten Krankenversicherern unter die Lupe.

Die deutschen Versicherungsunternehmen haben am 22.05.2017 erstmals ihren „Solvency and Financial Condition Report“ (SFCR-Bericht) veröffentlicht. Nun vergleicht der Map-Report Nr 893 – „Solvabilität im Vergleich 2007 bis 2016“ die Bedeckungsquoten für 80 Lebens- und 34 private Krankenversicherer. Dem Report zufolge haben 69 Lebensversicherer für die Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR) die Standardformel verwendet, während elf Unternehmen ein (partielles) internes Modell nutzten. Bei den Krankenversicherern kam die Standardformel bei 29 Anbietern zur Anwendung, vier Versicherer verwendeten partielle bzw. vollständige interne Modelle.

SCR-Quote der Branche liegt bei 420%

Alle 80 Lebensversicherungsunternehmen konnten zum Jahresende 2016 eine ausreichende SCR-Bedeckung nachweisen, allerdings ist dies oftmals nicht ohne die für den Übergang auf das neue Eigenkapitalregime vorgesehenen Hilfen gelungen. Zwischen den Quoten der einzelnen Versicherungsunternehmen gibt es dabei deutliche Unterschiede. Die aufsichtsrechtlich relevante SCR-Quote der Branche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche inklusive Übergangsmaßnahmen) belief sich auf 420%. In diesem Durchschnittswert nicht enthalten sind Lebensversicherer, die auf Übergangsmaßnahmen verzichteten. Den höchsten Wert verzeichnete die SV Sachsen mit einer Bedeckung von 1.391%, gefolgt von der Swiss Life mit 1.136%. Die niedrigsten Quoten gab es bei der WWK (192%) und der Rheinland (143%).

Die durchschnittliche Bedeckung der Mindestkapitalanforderungen inklusive aller Übergangsmaßnahmen lag bei 1.011%. Die höchsten Quoten mit 3.682% und 3.092% meldeten die Europa und die SV Sachsen.

Der Abgleich ohne Übergangsmaßnahmen

Beim Vergleich der SCR-Bedeckungsquoten ohne jegliche Hilfs- und Übergangsmaßnahmen sieht das Bild dem Map-Report zufolge anders aus: 22 Lebensversicherer erreichten zum 31.12.2016 die Bedeckungsquote von 100% nicht. Die Bedeckungsquoten zwischen den Gesellschaften schwankten auch hier extrem. Die höchste Kennzahl hatte hier die Europa mit 921%. Auf den weiteren Rängen folgen Deutsche (687%), Dialog (653%) und Direkte Leben (595%). Der Marktdurchschnitt, berechnet als Mittelwert aller Quoten, beträgt laut Map-Report 196%. Die Autoren des Reports betonen in diesem Zusammenhang, dass sich zur viel zitierten hohen Validität der Solvabilitätsquoten anhand der SFCR-Berichte kaum eine Aussage treffen lasse, da die entsprechenden Vorjahreswerte nicht durchgehend aufgeführt worden seien.

Unternehmen, deren Eigenmittel nicht ausreichten, um das SCR zu bedecken bzw. zu übersteigen, seien keineswegs insolvent. Bei einer SCR-Bedeckung von weniger als 100% handele es sich lediglich um eine fehlende Risikotragfähigkeit. Das bedeute nach dem verwendeten Konfidenzniveau von 99,5%, dass die Gesellschaft nicht über genügend Kapital verfügte, um eine Situation zu überstehen, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,5% im nächsten Jahr eintreten könnte.

Übergangsmaßnahmen wurden genutzt

Doch genau für diese Situation, das Nichterreichen der Bedeckungsquote von 100%, wurden die Hilfsmaßnahmen erarbeitet, um den Gesellschaften den Übergang vom alten ins neue Aufsichtsregime zu erleichtern. Der Map-Report zeigt, dass von den 80 untersuchten Lebensversicherern 45 die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß § 352 VAG und die Volatilitätsanpassung nach § 82 VAG anwendeten. Zehn Lebensversicherer nutzten ausschließlich die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen, während sich weitere zehn Unternehmen als einzige Maßnahme der Volatilitätsanpassung bedienten.

Die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß § 351 VAG wurde von einer Gesellschaft in Kombination mit der Volatilitätsanpassung angewendet. In der Summe verwendeten also 56 Lebensversicherer die Volatilitätsanpassung, 55 Lebensversicherer die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen und ein Lebensversicherer die Übergangsmaßnahme für risikofreie Zinssätze.

Unter den Krankenversicherern nutzten bis Ende 2016 fünf Anbieter die Übergangsmaßnahmen für die versicherungstechnischen Rückstellungen. Sieben Mal wurde die Volatilitätsanpassung genutzt. Bei drei Gesellschaften wurden beide Maßnahmen angewendet. (ad)

Mehr Informationen gibt es unter: http://www.versicherungsjournal.de/map-report