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17. März 2017
Marsh schützt Betreiber von Batteriespeichern

Marsh schützt Betreiber von Batteriespeichern

Der Industrieversicherungsmakler Marsh hat eine neue Allgefahrenversicherung entwickelt, die Sachschäden an Batteriespeichern sowie finanzielle Folgeschäden während der Ausfalldauer absichert. Auch die Versicherung der Netzentgeltersparnis ist möglich.

Um für Betreiber von Batteriespeichern Investitionssicherheit zu schaffen und die Nutzung der Technologie zu fördern, hat der Industrieversicherungsmakler Marsh eine neue Allgefahrenversicherung entwickelt: Neben Sachschäden und daraus resultierenden Ertragsausfällen sind darin auch Verluste oder Mehrkosten bei sachschadenunabhängigen Ausfällen abgedeckt. Versicherte Gefahren sind zum Beispiel Feuer, Blitzschlag, Naturgefahren, Bedienungsfehler und Diebstahl. Ausgeschlossen sind nur einige niedere Gefahren wie normaler Verschleiß oder Alterung.

Die Stromerzeugung aus Windenergie und Photovoltaik ist eine der Hauptsäulen der Energiewende geworden. Da beide Stromquellen nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, werden Energiespeicher immer wichtiger. Um das Netz stabil zu halten, haben diese die Aufgabe, elektrische Überkapazitäten zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Netz abzugeben. In vielen Fällen erhalten Betreiber besondere Vergütungen oder sparen Netznutzungsentgelte, wenn die Speicher zu fest definierten Zeitpunkten zur Verfügung stehen. Aufgrund des modularen Aufbaus und den dadurch vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten kommt Batteriespeichern damit eine besondere Bedeutung zu.

Neben dem Sachschaden übernimmt die neue Allgefahrenversicherung während der Ausfalldauer auch den finanziellen Folgeschaden. Das können zum Beispiel nicht erwirtschaftete Vergütungen für Stromverkauf, Teilnahme am Regelenergiemarkt oder bei Verwendung für den Eigenbedarf die Mehrkosten für anderweitigen Strombezug sein.

Versicherung der Netzentgeltersparnis

Batteriespeicher werden inzwischen in Anlagen zur Lastspitzenoptimierung eingesetzt. Ein einziger Ausfall oder eine Fehlfunktion während einer Lastspitze kann zum Verlust der Netzentgeltersparnis eines ganzen Jahres führen. Die Schadenhöhe liegt in vielen Fällen in der gleichen Größenordnung wie die gesamte Investition. Marsh hat daher für mögliche Vermögensschäden bei der Lastspitzenoptimierung eine spezielle Absicherung entwickelt. Wenn es als Folge eines Sachschadens am Batteriespeicher, eines Bedienungsfehlers oder des Versagens der gesamten Einheit inklusive Lastspitzenoptimierung zur Lastspitze kommt und die vertraglich vereinbarte Benutzungsstundenzahl unterschritten wird, dann entschädigt die Versicherung die verlorene Netzentgeltersparnis.

Die Versicherung der Netzentgeltersparnis ist nur in Kombination mit der Allgefahrenversicherung möglich. Zusätzlich kann die Deckung um eine Haftpflichtversicherung zum Schutz bei Schäden Dritter erweitert werden. (ad)