Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat für das Jahr 2017 die Zuschüsse für den Einbruchschutz auf 50 Mio. Euro (von 10 Mio. Euro) und für die Barrierereduzierung auf 75 Mio. Euro (von 49 Mio. Euro) erhöht. Auch bei der KfW können private Eigentümer und Mieter wieder neue Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung beantragen. In 2016 waren die Fördermittel der KfW auf Grund der hohen Nachfrage für die Bereiche Einbruchschutz und Barrierefreiheit bereits im dritten Quartal aufgebraucht.
Nachfrage nach Förderung stark gestiegen
Für Maßnahmen zum Einbruchschutz wurden von der KfW in 2016 über 40.000 Förderzuschüsse ausgereicht. Über 50.000 Wohneinheiten wurden so gegen Einbruch gesichert. Seit April 2016 können zusätzlich Förderkredite für Investitionen in den Einbruchschutz beantragt werden. Die Mindestinvestitionssumme für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt in der Zuschussförderung 2.000 EUR.
Die Nachfrage in der Zuschussförderung für barrierereduzierende Maßnahmen ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel angestiegen: Rund 25.000 Zusagen wurden durch die KfW getätigt. Die Nachfrage war dabei so hoch, dass die Haushaltsmittel von über 49 Mio. Euro bereits im Juli 2016 aufgebraucht waren. Zudem wurden über 5.000 Förderkredite für Maßnahmen wie z. B. den Abbau von Schwellen oder den Badumbau ausgereicht. Seit November 2016 können private Bauherren und Mieter Förderzuschüsse digital über das neue KfW-Zuschussportal beantragen. (tos)
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