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25. Januar 2019
Mietendeckel für Berlin verfassungsrechtlich schwer haltbar

Mietendeckel für Berlin verfassungsrechtlich schwer haltbar

Die Forderung der Berliner SPD nach einem Mietendeckel ist verfassungsrechtlich schwer haltbar. Zu dieser Einschätzung kommt die Kanzlei Bottermann Khorrami LLP (BK Law) – nicht zuletzt, weil Regelungen des Mietrechts und der Miethöhe in der Kompetenz des Bundes liegen.

Die Berliner SPD-Politiker Eva Högl MdB, Julian Zado und Kilian Wegner fordern vom Berliner Senat die Einführung eines sogenannten Berliner Mietendeckels auf Grundlage einer Gesetzgebungskompetenz der Länder für das „Recht des Wohnungswesens“. Kanzlei BK Law sieht dafür aber keine Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin.

Falsche Gesetzesauffassung

Die Regelungen zur Miethöhe finden sich laut BK Law im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und nicht im Recht des Wohnungswesens. Daher sei die Auffassung der SPD-Politiker, dass den Ländern im Zuge der Föderalismusreform im Jahr 2006 über den Kompetenztitel „Wohnungswesen“ die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Miethöhe umfassend zugewiesen wurde, nicht zutreffend.

Bundesländer haben keine eigenen Befugnisse

„Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz über das Bürgerliche Recht. Er hat darin auch das Mietrecht und das Mietpreisrecht geregelt. Das bedeutet kurz zusammengefasst: Da der Bund bereits von seiner Gesetzgebungskompetenz für Miethöhe und Mietrecht Gebrauch gemacht hat, haben die Bundesländer keine eigenen Befugnisse“, erläutert Uwe Bottermann, Rechtsanwalt und Partner von Bottermann Khorrami. „Das Land Berlin kann wohl nur in den Bereichen des Wohnungswesens die Mieten begrenzen, die den Bundesländern zugewiesen sind. Das sind zum Beispiel die Mieten im geförderten Wohnraum. Aber für die Festlegung einer flächendeckenden Mietobergrenze für Berlin insgesamt dürfte dem Land die Gesetzgebungskompetenz fehlen.“ (mh)