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28. Februar 2017
MLP zieht positive Bilanz für 2016

MLP zieht positive Bilanz für 2016

Wie die MLP Gruppe auf Grundlage ihrer aktuellen Geschäftszahlen meldet, sind die Gesamterlöse und das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern im Jahr 2016 deutlich gestiegen. Unterdessen hat der Bund der Versicherten Klage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG eingereicht.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die MLP Gruppe deutliche Zuwächse in wesentlichen Kennziffern. So legten die Gesamterlöse um 10,1% zu und beliefen sich auf 610,4 Mio. Euro, wie die aktuellen Geschäftszahlen für das Jahr 2016 belegen. Das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern (operatives EBIT) wuchs auf 35,1 Mio. Euro an. Dies entspricht laut MLP einer Steigerung von 14,3%. Dabei profitierte MLP nach eigener Einschätzung von einem deutlichen Zuwachs in der Sachversicherung, in der die Erlöse von 54,9 Mio. Euro auf 105,6 Mio. Euro stiegen. Davon entfielen 68,7 Mio. Euro auf das Mitte 2015 erworbene Tochterunternehmen DOMCURA, das sich nach wie vor positiv entwickelt, wie MLP meldet.

Zuwächse bei der Altersvorsorge

MLP verbuchte in der Altersvorsorge 2016 ein Wachstum von 2,7% auf 221.5 Mio. Euro. Hier konnte sich das Unternehmen vor allem über ein starkes viertes Quartal 2016 freuen, in dem die Erlöse um 7,4% über dem Vorjahreszeitraum lagen. Laut MLP stieg die Beitragssumme des Neugeschäfts 2016 um 6,2%, verglichen mit einem Zuwachs von 1,5% im Markt. Die MLP Gruppe führt diese Entwicklung auf die Umstellung auf neue Garantiekonzepte zurück. Wurden 2016 noch zu knapp 50% Verträge mit klassischen Garantien vermittelt, betrug deren Anteil bei von MLP neu vermittelten Verträgen lediglich 14%. Auf neuartige Garantien entfielen 72% und weitere 14% auf rein fondsgebundene Verträge.

Bund der Versicherten verklagt MLP Finanzdienstleistungen AG

Unterdessen hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) Klage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG eingereicht. Grund ist die PKV-Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet. Nach Ansicht des BdV dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung tätigen. Darüber hinaus dürfen sie mit einem Verbraucher kein gesondertes Honorar vereinbaren. Nachdem MLP die vom BdV geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht abgegeben habe, habe die Verbraucherschutzorganisation nunmehr Klage beim zuständigen Landgericht Heidelberg eingereicht. Die vorgerichtlich geäußerte Rechtsmeinung von MLP hält der BdV für nicht tragfähig. Als Versicherungsmakler dürfe MLP die Tarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen – erst recht nicht gegen gesondertes Honorar. Das dürfen nach BdV-Verständnis nur die behördlich zugelassenen Versicherungsberater. (tk)