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22. März 2017
Motion8 unterstützt Makler bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Motion8 unterstützt Makler bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen

Basierend auf Urteilen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts haben Rentenversicherungsverträge, die zwischen 1995 bis 2007 geschlossen wurden und mangelhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, ein ewiges Widerrufsrecht. Diesbezüglich bietet MOTION8 Versicherungsmaklern Unterstützung bei der Rückabwicklung von betroffenen Rentenversicherungen an. Aufklärung betreibt MOTION8 zusammen mit dem BVSV und dem VfV.

 Die MOTION8 – CONSULTING GmbH unterstützt Versicherungsmakler bei der Rückabwicklung von Altersvorsorgeprodukten. Dabei arbeitet der Dienstleister mit dem Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen (BVSV) e. V. und dem Verbraucherschutz für Versicherte (VfV) e. V. zusammen. Gemeinsam wollen die Partner über das komplexe Thema aufklären und einen Marktstandard entwickeln, damit Versicherungsmakler bei Rückabwicklungsprozessen auf sicherem Terrain beraten können und die Altersvorsorge des Kunden nicht in Gefahr bringen. In einem ersten Schritt auf dem Weg zu einem Branchenstandard hat der BVSV das Verfahren, nach dem MOTION8 arbeitet, zertifiziert.

Aufklärung per Webinar

In einem Webinar, das speziell an Versicherungsmakler und Finanzberater gerichtet ist, erfahren Versicherungsmakler und Finanzberater die Hintergründe von Rückabwicklungen und deren Anwendung in der Praxis. Das Webinar ist im Internet unter www.motion8.de abrufbar.

Ewiges Widerrufsrecht

Das Geschäftsmodell von MOTION8 fußt auf Urteilen des BGH und des Bundesverfassungsgerichts. Demnach haben alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die im Zeitraum 1995 bis 2007 geschlossen wurden und mangelhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, ein ewiges Widerrufsrecht. Michael Breukel und Dennis Potreck, Geschäftsführer von MOTION8, verweisen darauf, dass Versicherungsnehmer Verträge, egal ob noch bestehend oder vor langer Zeit gekündigt, rückabgewickelt werden könnten und dies mit einer Rendite möglich sei, die die bisherigen Erträge der Versicherungsverträge oft übersteige. Bei einer Rückabwicklung könne eine deutlich über dem Rückkaufswert liegende Nutzungsentschädigung erzielt werden. Dies sei abhängig von der Art des Vertrages, den eingezahlten Beiträgen und der Laufzeit. Die BGH-konforme Forderungsberechnung stellt MOTION8 dem Versicherungsmakler kostenfrei zur Verfügung, damit dieser gemeinsam mit dem Kunden prüfen kann, ob eine Rückabwicklung Sinn macht oder nicht.

MOTION8 schätzt, dass rund 100 Millionen Policen in Deutschland rückabgewickelt werden können. Über 300 Urteile seien seit dem BGH-Urteil aus dem Jahr 2004 bereits zu dem Thema gefällt worden. Für Versicherungsmakler würden sich hiermit neue Kundenperspektiven ergeben, so MOTION8. Zudem könnten dem Kunden nach Rückabwicklung neue Konzepte und Lösungen für die Altersvorsorge aufgezeigt werden.