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Steuern & Recht
10. Oktober 2018
Nach dem Steuer-Urteil zur bKV – was sich jetzt ändert

Nach dem Steuer-Urteil zur bKV – was sich jetzt ändert

Im Sommer hat der Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt, das die Position der betrieblichen Krankenversicherung stärkt. Es stellt sie auf die gleiche Stufe wie andere Sachleistungen des Arbeitgebers und schafft damit steuerliche Vorteile. Daniel Schmalley, Leiter des Kompetenzcenters Firmenkunden der Barmenia, beobachtet ein steigendes Interesse seitens der Unternehmen und sieht eine Vertriebschance für Makler.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Sommer setzt ein wichtiges Signal: Es stärkt die Position der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) weiter. Denn als zentrales Personalinstrument erhält die bKV damit denselben Status wie andere Sach-Leistungen des Arbeitgebers auch, sprich: Übernimmt das Unternehmen die Beiträge, können diese bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei bleiben, so die Richter.

Benachteiligung der betrieblichen Krankenversicherung abgeschafft

Wie sich das Urteil praktisch auswirkt, hängt jetzt von drei Faktoren ab: Erstens, wann und wie die Bundesregierung die Maßgabe des Gerichts umsetzt – allzulang sollte das nicht dauern. Zweitens, inwieweit Arbeitgeber den Freibetrag von 44 Euro bereits mit anderen Sach-Leistungen ausgeschöpft haben – denn der gilt als Obergrenze absolut. Und drittens: Wie stark das Urteil weitere Vermittler ermutigt, in das bKV-Geschäft einzusteigen. Aber selbst wenn der Freibetrag in einigen Betrieben bereits ausgeschöpft wäre, dürft das Urteil dem Markt insgesamt weiteren Rückenwind verleihen, weil es die Benachteiligung der bKV gegenüber anderen Instrumenten endlich abschafft.

Das alles erfolgt vor dem Hintergrund enormer Mühen in Unternehmen, Top-Mitarbeiter zu finden und zu halten. Ende September haben die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute sogar ihre Wachstums-Prognose für Deutschland deutlich senken müssen, um 0,4 Prozent-Punkte für 2018 – aus zwei Gründen: Den Handelskonflikten und eben dem Fachkräftemangel.

Gesundheit im Betrieb wird immer wichtiger

Selbst ohne das Urteil wäre daher damit zu rechnen, dass Unternehmen sich zunehmend für die bKV interessieren. Nicht nur, weil Mitarbeiter es attraktiv finden, Zusatz-Leistungen auf Privatpatienten-Niveau zu erhalten. Sondern auch, weil Gesundheit im Betrieb ein immer wichtigeres Thema wird. Die Zahl der Krankentage hat sich zuletzt deutlich erhöht: Von 2008 bis 2016 stieg der Krankenstand in Unternehmen und Behörden um 60 Prozent, gerade auch aufgrund psychischer Belastungen. Experten beziffern den volkswirtschaftlichen Schaden auf 75 Milliarden Euro im Jahr.

Betriebliche Krankenversicherung als Beratungsanlass

Die bKV bietet genau auf diese Herausforderungen Antworten: Eine Erschöpfungs-Vorsorge etwa ermöglicht es Mitarbeitern, vertrauliche Coachings und Beratungsgespräche mit Experten in Anspruch zu nehmen, idealerweise lange, bevor ernsthafte Krankheiten wie ein Burn-Out auftreten. Die Manager-Vorsorge hilft Führungskräften, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Telemedizin ergänzt das Angebot und sorgt dafür, dass Beschäftigte auch auf Dienstreisen versorgt sind und nicht unnötig in Wartezimmern sitzen, sondern von überall per Telefon oder Video mit einem Arzt Beschwerden abklären können. Und nicht zuletzt sind umfassende Vorsorge-Untersuchungen für Mitarbeiter individuell auf Alter und Geschlecht abgestimmt. Das hilft, Krankheiten früh zu erkennen und Ausfalltage zu reduzieren.

Vermittler haben also gewichtige Argumente – aufgrund des gravierenden Fachkräftemangels heute mehr denn je. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs kommt nun ein weiteres Argument hinzu.

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