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25. November 2016
Nahles‘ Alterssicherungskonzept: Haltelinien, Änderungen bei bAV und Riester

Nahles‘ Alterssicherungskonzept: Haltelinien, Änderungen bei bAV und Riester

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat ihr Rentenkonzept „Alterssicherung 2030+“ vorgestellt. Es enthält die sogenannte doppelte Haltelinie, eine Solidarrente für die Lebensleistung, die bereits bekannte tariflich abgesicherte Betriebsente und Änderungen bei der Riester-Rente. Hier sollen die Zulage erhöht und ein Standard-Riester-Produkt eingeführt werden.

In Berlin hat am Freitag die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihr Gesamtkonzept zur Alterssicherung präsentiert. Es geht dabei um die Alterssicherung bis 2030 und darüber hinaus. Das Konzept beinhaltet eine gesetzliche Haltelinie für ein dauerhaft garantiertes Rentenniveau von mindestens 46% sowie eine Haltelinie für einen maximalen Beitragssatz von 22% bis 2030 und 25% Prozent bis 2045. Dabei vertraut die Bundesministerin auf die konjunkturellen Daten. Zudem sollen die Renten in Ost und West angepasst werden.

Änderungen bei Selbstständigen und Erwerbsgeminderten

Selbstständige sollen künftig in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen werden, da die Vorsorgelücken bei dieser Gruppe in den vergangenen Jahren stark angewachsen sei. Verbesserungen sind bei der Erwerbsminderung geplant. Die Zurechnungszeit soll stufenweise um weitere drei Jahre, bis 2024 auf 65 Jahre, verlängert werden. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden dann ab 2024 so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Sozialpartnermodell in der bAV

Im Konzept enthalten ist auch das Sozialpartnermodell, mit dem die Ministerin hofft, dass sich die betriebliche Altersversorgung auch in kleineren und mittleren Unternehmen durchsetzt. Im Rahmen von Tarifverträgen soll Gewerkschaften und Arbeitgebern deshalb künftig die Möglichkeit eröffnet werden, Betriebsrenten ohne Haftung der Arbeitgeber zu vereinbaren. Die Arbeitgeber sollen sich im Gegenzug für die Enthaftung an der Absicherung der Zielrenten durch Sicherungsbeiträge beteiligen. Eingesparte Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung weitergeben.

Riester-Rente: Höhere Zulage und Standardprodukt

Die Riester-Rente soll fortgeführt werden. Die Förderung über die Zulagen habe sich bewährt, heißt es im Konzept. Deswegen soll die Grundzulage auf 165 Euro angehoben werden. Neben dem bereits beschlossenen standardisierten Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Produkte plant die Ministerin weiterhin ein Standard-Riester-Produkt. Dazu sollen Gespräche mit der Versicherungswirtschaft geführt werden. Außerdem sollen die betrieblichen Riester-Verträge ebenso wie die privaten Riester-Verträge von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit werden. Ein Teil der selbst aufgebauten Betriebs- oder Riester-Renten soll zudem im Zusammenhang mit der Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben.

Solidarrente für Lebensleistung

Das Reformvorhaben sieht des Weiteren eine neue gesetzliche Solidarrente für langjährig Beschäftigte vor, die ein Alterseinkommen in Höhe von 10% über dem regionalen durchschnittlichen Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gewährleistet. Berechtigt wären alle, die 35 bzw. ab 2023 40 Jahre Beitrags- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung aufweisen. (bh)