AssCompact suche
Home
Management & Wissen
28. Juni 2018
Naturgefahren: Beraten, bevor die Kunden im Regen stehen

Naturgefahren: Beraten, bevor die Kunden im Regen stehen

Wetterextreme wie Starkregen werden häufiger. Noch immer unterschätzen viele Hausbesitzer das Risiko und sind nicht ausreichend versichert, wobei sich in den einzelnen Bundesländern ein unterschiedliches Bild zeigt. Gerade auf nicht abgedeckte Schäden durch Starkregen sollten Makler ihre Kunden hinweisen. 

Immer häufiger sorgt Starkregen für teils schwere Überschwemmungsschäden. Andreas Becker, Klimaexperte beim Deutschen Wetterdienst, stellt klar: „Starkregen kann jeden treffen. Insbesondere die schweren Unwetter sind deutschlandweit in etwa gleich wahrscheinlich.“ Wie eine Auswertung des DWD für den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt, hat es in Deutschland seit 2001 in der Spitze 115 Stunden Starkregen gegeben. Dieser Rekordwert wurde im bayerischen Aschau gemessen. Rekordwerte melden auch Berchtesgaden und Ruhpolding. Wegen seiner topografischen Lage ist der Freistaat besonders anfällig für schwere Unwetter. Doch auch im Flachland gibt es regelmäßig Wolkenbrüche. Insgesamt verzeichnete der DWD seit 2001 bundesweit 43 Fälle, in denen Meteorologen von Jahrhundertstarkregen sprechen, wie etwa 2014 in Münster oder 2017 im Umland von Berlin.

Hauseigentümer unterschätzen die Risiken

„Erst 41% der Häuser in Deutschland sind gegen Überflutungen durch Starkregen oder Hochwasser versichert. Das ist angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse eine besorgniserregende Zahl“, erklärt Oliver Hauner, Experte für Sachversicherungen beim GDV. Viele Eigentümer unterschätzen die Gefahr starker Regenfälle für ihr Haus oder aber schätzen ihren Versicherungsschutz falsch ein. So ergab eine GfK-Umfrage im Auftrag des GDV aus dem Jahr 2016, dass nur 12% der Hausbesitzer Starkregen und Überschwemmungen als gefährlich ansehen. In vielen älteren Verträgen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind oft nur die Naturgefahren bzw. Elementarrisiken Sturm oder Hagel abgedeckt, nicht jedoch Überschwemmungsschäden durch Starkregen und Hochwasser. Hierfür ist ein erweiterter Naturgefahrenschutz erforderlich, den es als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung gibt. In neueren Policen ist der Baustein mitunter schon enthalten. „Hausbesitzer sind gut beraten, ihr Wohneigentum gegen alle Wetterrisiken abzusichern“, betont GDV-Präsident Wolfgang Weiler.

Große Unterschiede in den Bundesländern

Was den erweiterten Naturgefahrenschutz angeht, zeigen sich laut GDV gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. In Sachen Absicherung ist Baden-Württemberg Spitzenreiter im bundesweiten Vergleich: Hier sind 94% der Gebäude umfassend gegen Naturgefahren versichert. Dieser hohe Anteil ist historisch bedingt, da in Baden-Württemberg bis zum Jahr 1993 eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden galt. In Bremen dagegen sind es gerade einmal 19% der Gebäude.

 

 Beraten, bevor die Kunden im Regen stehen

 

„Lieber abgesichert absaufen“ – Vermittler am Zug

Einen Grund für niedrige Durchdringung des Marktes mit einem Naturgefahrenschutz sehen die Versicherer oftmals darin, dass viele Hausbesitzer nicht ausreichend informiert sind. Mit Initiativen wie „Stadt. Land. unter“ will der GDV Aufklärung leisten und mit Video-Kampagnen unter dem Motto „Lieber abgesichert absaufen!“ für das Thema sensibilisieren. Für Makler ergibt sich beim Thema Starkregen viel Potenzial in Sachen Kundenansprache und Bestandspflege. Vermittler sollten ihre Kunden aktiv auf die Risiken ansprechen und dabei vor allem auch auf nicht gedeckte Schäden im Zusammenhang mit Starkregen hinweisen. Denn auf staatliche Hilfen können sich Kunden nicht mehr verlassen, zumal immer mehr Bundesländer Hilfsprogramme zurückfahren und auf vorbeugende Maßnahmen und die Eigenverantwortung der Hausbesitzer setzen. Bayern startete als erstes Bundesland 2009 eine Kampagne für Haus- und Wohneigentümer sowie für Unternehmen. Inzwischen haben zahlreiche Bundesländer mit ähnlichen Kampagnen nachgezogen.

BdV plädiert für Pflichtversicherung

Auch der Bund der Versicherten e. V. (BdV) setzt sich für eine flächendeckende Elementarschadenversicherung für Hauseigentümer. Die Verbraucherschützer kritisieren allerdings immer wieder, dass Hausbesitzer in Gegenden, die von Naturgewalten stark bedroht sind, entweder keine Absicherung erhalten würden oder nur mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung. Während die Versicherer diese Kritik von der Hand weisen, plädiert der BdV für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für alle Hauseigentümer und eine damit einhergehende Verpflichtung der Versicherer, auch bezahlbare Angebote anzubieten. Die Politik hat sich aber vorerst gegen eine solche Pflichtversicherung entschieden. (tk)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Erwin Daffner am 29. Juni 2018 - 08:05

Starkregen ist keine versicherte Gefahr. Daher sind auch für Starkregen typische Schäden wie überschwemmte Dachterrassen, vollgelaufene Keller oder Tiefgaragen (ohne Überschwemmung von Grund und Boden) oder über Balkonfenster eindringender Regen nicht versichert und auch nicht versicherbar. Im Rahmen der Elementarversicherung reichen für die Überschwemmung Witterungsniederschläge aus (würde nur bei Starkregen Versicherungsschutz bestehen, würde dies den Versicherungsschutz sogar einschränken.

Welche Aufklärung will der GDV dann starten? Dass sich jeder gegen Starkregen versichern sollte? Wie denn?