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Steuern & Recht
25. November 2015
Neue EU-Vermittlerrichtlinie IDD nimmt weitere Hürde

Neue EU-Vermittlerrichtlinie IDD nimmt weitere Hürde

Die neue EU-Vermittlerrichtlinie hat eine weitere Hürde auf dem Weg zur Umsetzung genommen. Am Dienstag beschloss das Europäische Parlament die IDD. Die größere Transparenz und das gleiche Schutzniveau auf allen Vertriebskanälen, die die neuen Regeln mit sich bringen sollen, finden Anklang. Kritik gibt es daran, dass für die Vermittlung von Kapitallebensversicherungen weiterhin Provisionen gezahlt werden können.

Das „Kompromisspapier“ zur IDD, der neuen EU-Vermittlerrichtlinie, steht seit den sogenannten Trilog-Verhandlungen im Juli dieses Jahres fest. Nun hat das Europäische Parlament die neue Direktive beschlossen. Mit ihr gelten die Regeln für die Versicherungsvermittlung nun für alle Marktteilnehmer, die Versicherungen verkaufen – also beispielsweise auch für Reisebüros und Autovermietungsfirmen und sofern es sich nicht um „Kleinstversicherungen“ handelt. Zudem müssen Versicherungsunternehmen den Kunden Informationen über die Art der Vergütung, die ihre Angestellten beim Vertrieb von Versicherungsprodukten erhalten, zukommen lassen, und, bei bestimmten komplexen Lebensversicherungsprodukten, auch über die Gesamtkosten des Versicherungsvertrags einschließlich Beratungs- und Dienstleistungskosten.

Versicherungsvertreiber werden ebenfalls dazu verpflichtet, etwaige Interessenkonflikte offenzulegen. Weiterhin sollten deren Vergütungsregelungen keine Anreize schaffen, einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechen würde, heißt es in der Mitteilung des Europäischen Parlaments. Vor Abschluss eines Vertrags über Nicht-Anlageprodukte soll der Kunde des Weiteren ein Informationsblatt mit standardisierten Informationen zur Art der Versicherung, zu den vertraglichen Verpflichtungen, den abgedeckten und ausgeschlossenen Risiken und zu anderen Elementen in klarer Sprache erhalten. Ähnliche Vorschriften gelten bereits für komplexe Lebensversicherungsprodukte.

„Schutz vor Vergütungsinteressen der Vermittler“

„Der heutige Parlamentsbeschluss zum künftigen Versicherungsvertrieb bringt mehr Transparenz und Qualität sowie größere Klarheit für die Verkäufer von Versicherungen, zum Beispiel in vielen kleinen Versicherungsbüros, wie auch für die Verbraucher in Europa. Künftig bekommen Verbraucher Informationen über die Art und den Ursprung der Vergütung ihrer Versicherungsvermittler. Das sorgt für mehr Transparenz und bringt Licht in die Provisionszahlungen. Die Interessen der Kunden werden damit vor den Vergütungsinteressen der Vermittler gestärkt“, sagte Werner Langen, EVP-Berichterstatter des Europaparlaments zur Versicherungsvermittlungsrichtlinie (IDD). Als einen der wichtigsten und gleichzeitig umstrittensten Punkte in der IDD bezeichnet Langen die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen für Versicherungsvermittlung im europäischen Binnenmarkt und die regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtungen bzw. Qualitätsprüfungen.

IDD nur ein Mindeststandard

Schon früher hat Langen darauf verwiesen, dass es sich bei der IDD um einen Mindeststandard handelt. Die Nationalstaaten können auch nach IDD-Beschluss des Europäischen Parlaments strengere Regeln festlegen. Der Blick fällt hier in besonderem Maße auf die Vergütungsstrukturen. In der IDD gibt es zwar kein Provisionsverbot, die EU-Mitgliedsstaaten können aber darüber weiterhin selbst entscheiden.

Für Kritik sorgt bereits, dass es beim Vertrieb von Investmentfonds strengere Regeln gibt und diese Unterschiede nicht mit der IDD aufgehoben werden. So begrüßt Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament zwar, dass es mit der IDD nun mehr Durchblick im Dschungel der Versicherungsprodukte gibt, kommentiert aber weiter: „Das Ziel gleicher Rahmenbedingungen für Produkte, die direkt miteinander im Wettbewerb stehen, wurde jedoch verfehlt. So dürfen Vermittler von Kapitallebensversicherungen weiterhin Provisionen kassieren, ohne die Beträge den Kunden offenlegen zu müssen. Beim Vertrieb von Investmentfonds müssen die Vermittler dagegen Transparenz herstellen.“

In einem nächsten Schritt müssen die neuen Vorschriften nun noch von den Mitgliedstaaten gebilligt werden, die sie dann binnen 24 Monaten umsetzen müssen. (bh)